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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg2002-03/0706
Die Sigmaringer Eisenbahnfrage(n)

Laufe des Gesprächs zugegeben wurde, daß man auf gütlichem Wege von der badischen
Regierung noch einige Zugeständnisse erwarten könne, so wurde doch ein
Anspruch hierauf entschieden in Abrede gestellt. Der Geheime Ober-Baurat
Weißhaupt ließ die Deputation im Grunde genommen gar nicht zu Wort kommen,
und bezeichnete die Intervention vielmehr rundweg als unzulässig. Nachdem die
Deputation unter solchen Umständen ihren Auftrag nicht als (befriedigend) erledigt
ansehen konnte, entschloß sie sich, die am folgenden Dienstag, dem 7.4.1868 stattfindende
Sitzung im Handelsministerium abzuwarten und am darauffolgenden Tage
zu versuchen bestimmtere Auskunft über das Schicksal ihrer Anträge zu erlangen.
Demgemäß begab sich die Deputation am Mittwoch, den 8.4.1868 wieder zu dem
Herrn Ministerialdirektor von der Reck und erhielt nunmehr die scheinbar günstige
Eröffnung, daß die Anträge der Deputation für berechtigt erachtet und die nachgewiesenen
Interessen der Stadt Sigmaringen in erneuten Verhandlungen mit Baden
warm vertreten werden würden. Die Deputation, sich am Ziel ihrer Sendung glaubend
, beschloß die Abreise für den folgenden Tag. Offenbar hatten die Vertreter aus
Sigmaringen, wie eine Zwischennachricht des Ministers für Handel, Gewerbe und
öffentliche Arbeiten an die Königliche Regierung in Sigmaringen vom 13.4.1868
deutlich machte, den Eindruck erweckt - jedenfalls aber war dieser Eindruck bei
ihren Gesprächspartnern entstanden - daß die Großherzoglich Badische Regierung
zum Einlenken durchaus geneigt sei, wenn die Forderung nach der direkten Linienführung
nur mit gehöriger Energie aufrechterhalten würde58. Jedenfalls wurden
Schritte unternommen hierüber nähere Information zu erlangen, womit sich der
Minister im Ergebnis allerdings fehlgeleitet sah. Mit dem Unterton der Verstimmung

58 So bereits Schreiben des Oberamtmanns von Manstein an den Königlichen Regierungspräsidenten
von Blumenthal vom 8.1.1868 (Anm. 55); die Ausführungen des Ministerialrats Muth
vor der 2. badischen Kammer vom 17 Oktober 1866, welche diese Annahme rechtfertigen sollten
, gaben dafür bei genauerer Betrachtung allerdings nichts her: Soweit darin bemerkt ist, daß
die Linie Meßkirch - Krauchenwies - Sigmaringen einen Umweg darstelle und man noch einmal
untersuchen werde, eine direkte Verbindung herzustellen, bezog sich dieses, wie der
Gesamtzusammenhang deutlich macht, auf die Städte Meßkirch und Mengen, da zunächst
allein die Ausführung der Strecke Meßkirch (- Krauchenwies !) - Sigmaringen vertraglich feststand
und der badischen Regierung lediglich fakultativ das Recht eingeräumt war, auch den
Lückenschluß zwischen Krauchenwies und Mengen herzustellen. Auf der anderen Seite ergibt
sich aus einem im Laufe des Jahres 1869 mitgeteilten Promemoria der Großherzoglich Badischen
Regierung an die Preußische Staatsregierung (Anm. 34) daß für die Richtung der Bahn
von Meßkirch nach Sigmaringen neben der im Staatsvertrag vorgesehen Linie durch das
Ablachtal weiterhin auch diejenige von Meßkirch über Pauk nach Sigmaringen einer näheren
Untersuchung unterzogen worden sei. Ob sich Baden demnach noch in einem Überlegungsprozeß
befand oder die Untersuchungen, deren Vornahme und Zuverlässigkeit in Sigmaringen
- vgl. hierzu Schreiben des Gemeinderats und Bürgerausschusses an den Königlichen Regierungspräsidenten
vom 30.6.1869 (Ebd.) bezweifelt wurde, im Hinblick auf getroffene politische
Entscheidungen nicht mehr ergebnisoffen waren, mag freilich immerhin bezweifelt werden
, zumal die Strecke Krauchenwies - Sigmaringen mit einer Maximalsteigung von 1 : 84 —
nicht 1 %, wie in dem Promemoria berechnet - und damit näherungsweise der auch für die
Strecke Meßkirch - Pault - Sigmaringen ermittelten Neigung von 1,3 % ausgeführt wurde.

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