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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg2004/0029
Das ehemalige Kloster Pussen-Buron, später Alt-Beuron genannt

Reichsunmittelbarkeit des Stifts Beuron32, die in Wirklichkeit aber vom Tübinger
Professor Gottfried Daniel Hoffmann geschrieben wurde, werden die damaligen
Erkenntnisse über das Kloster Beuron mit viel gelehrtem Aufwand vor dem Leser
ausgebreitet. Als Stütze, als Nachweis für die Darstellung wurden der Commentatio
34 Belege beigegeben, die im Liber documentorum zusammengefaßt sind. Unter diesen
Belegen befinden sich auch der Catalogus praepositorum (die Propstliste des Klosters
Alt-Beuron) sowie die Karlsurkunde vom 29. Juni 786. Vor allem diese beiden
Unterlagen haben alsbald Argwohn und Zweifel über ihre Echtheit aufkommen lassen
, denn weder die Existenz dieser Unterlagen noch deren Inhalt waren bisher
bekannt gewesen. Der Catalogus war eine Abschrift aus dem Stiftungsurbar Eges-
heim von 1551. Aus unerklärlichen Gründen wurde aber in der Commentatio unterlassen
, die Herkunft des Catalogus und der Nachricht der Gründung des Klosters
durch Graf Gerold mitzuteilen. Mit einiger Berechtigung wurde daher von der gelehrten
Welt argumentiert, der Catalogus und die Gründungsgeschichte müßten eine
Erfindung aus jüngster Zeit sein.

Einer der aktivsten Verbreiter solcher Behauptungen war Fidel Wegscheider, ein
früherer Beuroner Kanoniker, von 1774 bis 1784 Professor an der Universität Freiburg
im Breisgau. 1749 war er in Beuron eingetreten, wo er 1754 zum Priester geweiht wurde
. Später hatte er anscheinend keine Beziehungen mehr zum Kloster Beuron.
Unmittelbar, aus allernächster Nähe muß er das Bestreben Beurens, die eigene Vergangenheit
zu erforschen, miterlebt haben. Während seiner Freiburger Zeit, einige
Jahre nach der Veröffentlichung der Commentatio, hat Wegscheider an verschiedenen
Orten das Gerücht ausgestreut und dies auch der dortigen vorderösterreichischen
Regierung vorgegeben, „man hätte zu Beüron Ackten verfälscht". Konkrete Angaben
, um welche Akten es sich gehandelt habe, hat Wegscheider nicht gemacht.

Welche Gründe mögen Wegscheider dazu bewogen haben, ein solch folgenschweres
Gerücht auszustreuen? War es Neid oder ein später Versuch, sein früheres Kloster
zu „verleumden"? Als Beitrag, in lauterer Absicht an der Klärung einer strittigen Frage
mitzuwirken, kann seine Handlungsweise kaum verstanden werden. Ein ähnliches
Gerücht wurde in Freiburg vom dortigen Professor Sauter verbreitet. Sauter hat dem
Archivar der vorderösterreichischen Regierung in Freiburg, Übelacker, die Aussage
eines Zeugen mitgeteilt, „daß mehrere Beuroner Urkunden falsch" seien. Der Name
des Zeugen wird nicht genannt, er war dem Archivar Übelacker nicht bekannt.
Trotzdem stützt er sich bei seinen Argumentationen auf diesen unbekannten Zeugen.

In seinem Rechtfertigungsschreiben von 1788 an den Bischof von Konstanz
bezeugt Abt Rudolf bei seiner Ehre, Standeswürde, Pflicht und Gewissen, ja bei
einem körperlichen Eide, daß ihm in seiner 37jährigen Regierung „von einer Schriftverfälschung
nichts, auch überhaupt kein verfälschtes Aktenstück in dem hiesigen
Archiv bekannt" sei. Als Quelle, aus der die strittigen Angaben entnommen worden
seien, nennt der Abt das Stiftungsurbar von Egesheim aus dem Jahre 1551. Diese eindeutigen
und klaren Aussagen wurden offensichtlich nicht weiter beachtet. Der
Makel der „Aktenverfälschung" blieb am Kloster bis auf den heutigen Tag hängen.

32 Franz Anton Pizenberger: Commentatio inauguralis 3. 7. 1771 (Tübingen); zit.:
Commentatio.

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