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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg2004/0234
Neues Schrifttum

standen sie es, ihre finanzielle Macht politisch einzusetzen. Insgesamt gab es keine
einheitliche Ligapolitik, sondern die Prälaten unter Führung Konstanz' konnten sich
durchaus auch im Gegensatz zu anderen Ligaständen in Schwaben befinden.

Weitere wichtige Ergebnisse betreffen den Schwäbischen Kreis: Als die schwäbischen
Kreisstände den beiden konfessionellen Sonderbündnissen beitraten, belastete
dies zwar die Kreisarbeit, Lähmungserscheinungen und Spannungen traten auf, doch
der Kreis wurde dadurch nicht auf Dauer paralysiert. Man billigte der anderen Seite
das Recht auf verteidigungspolitische Maßnahmen zu. Reichskreis und konfessionelle
Bündnisse konnten nebeneinander existieren. Als Gefahr durch die Truppen Ernst
von Mansfelds drohte, der in pfälzischen Diensten stand, organisierte der Schwäbische
Reichskreis 1622 die Verteidigung und war in Funktion. Die Kreisdefension bildete
eine Alternative oder Ergänzung zu den konfessionellen Bündnissen. Der Kreis
erwies sich als ein Instrument friedlicher Koexistenz, er wirkte „integrativ und iden-
titätsfördernd." Der Bundesgedanke, der zunächst die Existenzsicherung der geistlichen
Stände gewährleistete, „verlor in demjenigen Maß an Attraktivität, in dem sich
der Schwäbische Kreis seinerseits konsolidierte." Das konfessionelle Element wurde
in der Kreispolitik neutralisiert, und „die Stände nahmen somit programmatisch das
Ergebnis des Westfälischen Friedenswerks vorweg. Das von ihnen vertretene Konzept
war zukunftsweisend." Diese Aussage gilt für die Zeit bis etwa 1628/29, danach polarisierten
die Ereignisse auch die Stände des Schwäbischen Kreises. Allerdings wird
dieser Zeitraum von der Untersuchung nicht mehr erfasst, denn die detaillierte Untersuchung
endet, wie gesagt, ungefähr mit den Jahren 1621/22. Der Rest ist eher als
Ausblick zu verstehen.

Für Hohenzollern ist die Arbeit von unmittelbaren Interesse, weil die Zollern-
Grafen maßgeblich an der Liga beteiligt und ihre Territorien betroffen waren. In Sigmaringen
ging beispielsweise schon 1610 von einem Treffen der Grafen und Herren
der Anstoß zu einer Landesdefension aus. Die Zollern fungierten später als Verbindungsleute
zwischen Habsburg einerseits und den schwäbischen Grafen und Herren
andererseits (S. 267). Schließlich standen die Hechinger und Sigmaringer Zollern, wie
viele andere süddeutschen Stände, in einem Klientelverhältnis zu Habsburg. Die Sigmaringer
Grafen wurden dabei stark von ihrem österreichischen Lehensherrn
bedrängt und mussten sich deren Einmischungen in innere Angelegenheiten gefallen
lassen, wie der Rezensent in seiner Arbeit zur Geschichte der Stadt Sigmaringen darlegen
konnte. Deshalb war der bayerische Hof in München, auf dessen Attraktivität
für die schwäbischen, katholischen Reichsstände habsburgischen Politik Höh hinweist
(S. 313ff.), für die Sigmaringer Grafen von besonderem Interesse (vgl. auch
S.339). Schließlich führte dann gerade Graf Johann von Hohenzollern-Sigmaringen
die Verhandlungen um das Direktorium Herzog Maximilans von Bayern; er und sein
Vetter Johann Georg von Hohenzollern-Hechingen wurden für ihre Verdienste um
die Liga und die kaiserliche Politik 1623 in den Reichsfürstenstand erhoben, worauf
begreiflicherweise jedoch nicht mehr in der Arbeit eingegangen wird.

Höh versteht es insgesamt, die diffizilen Kräfte- und Machtverhältnisse im deutschen
Südwesten in Zusammenhang mit der Ligapolitik und dem Schwäbischen
Kreis differenziert darzustellen und die Politik nicht nur der geistlichen Reichsstände

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