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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg2004/0239
Neues Schrifttum

Herrschaftsbestandteilen geltenden Maße und Gewichte finden sich aber unter den
alphabetisch aufgeführten „Hauptorten" der jeweiligen Graf- und Herrschaften bzw.
unter „Wehrstein".

Doch auch hier schlichen sich Fehler ein: Die Stadt Sigmaringen und mit ihr wohl
die meisten übrigen Gemeinden der Grafschaft Sigmaringen orientierten sich als
schwäbisch-österreichische Orte im 17. und 18. Jahrhundert an der ebenfalls schwäbisch
-österreichischen Stadt Mengen. Das „österreichische" Sigmaringen besaß dieselben
Hohl- und Längenmaße aber auch Gewichte wie Mengen, und man nahm dort
Maß. Die auf Kraus basierenden Angaben für die Getreidemaße in der Stadt Sigmaringen
bei Hippel (S.164f.) stimmen daher - wenigstens für die Zeit vor 1806 - nicht,
sondern die unter Hohenzollern-Sigmaringen (S. 104f.) aufgeführten, wo der Bezug
zu Mengen für die Hohlmaße hergestellt ist. Auch bei den Flüssigkeitsmaßen übernahm
Hippel die Angaben von Kraus, die vielleicht für das 19. Jahrhundert zutreffen,
im 17. und 18. Jahrhundert waren jedoch Mengener Maße in der Grafschaft Sigmaringen
üblich. Zudem ließen die Sigmaringer ihre Gewichte und ihr Ellenmaß in
Mengen eichen. Unter den für das gesamte Fürstentum Hohenzollern-Sigmaringen
angegebenen Flächenmaßen finden sich bei Hippel (S. 165), der wiederum Kraus
folgt, mehrere Jauchertgrößen zur Auswahl, ohne dass ersichtlich würde, wann und
in welchem Herrschaftsbestandteil sie genau galten. Für das 17. und 18. Jahrhundert
kann hier gesagt werden, dass die Angaben von Quarthai, mit Bezug auf österreichische
Quellen, zutreffen. Hinzuweisen ist nochmals darauf, dass bei der Umrechnung
in moderne Längenmaße wegen der Unsicherheiten bei den tatsächlich benutzten
Maßen große Vorsicht geboten ist. (Die Belege für diese Ausführungen finden sich in
der Arbeit des Rezensenten „Zwischen Habsburg und Hohenzollern", S.645f.).

Zu bemerken ist schließlich noch, dass die Angaben bei Kraus für das Haigerlocher
Rauhmess bei einem Vergleich mit den Tafeln Hiners wohl falsch sind. Für das
Fürstentum Hohenzollern-Hechingen stimmen dagegen die Hohlmaße.

Insgesamt ist also eine gewisse Skepsis für die Hohenzollern betreffenden Aussagen
angebracht. Es wäre lohnenswert, die Daten von Kraus insgesamt nochmals kritisch
zu durchleuchten. Manches dürfte sich dabei bestätigen, einiges dürfte zu revidieren
sein. Gut wäre bei Hippel zum Teil eine noch stärkere zeitliche Differenzierung
der Angaben gewesen. Erst im 19. Jahrhundert werden mit der Einführung der
württembergischen Maße und Gewichte auch die Verhältnisse in Hohenzollern einfacher
.

Wie bei einem derartig umfassenden Werk wie demjenigen Hippels nichts anders
zu erwarten, gibt es im Detail Unschärfen, derer sich der Verfasser, wie im Vorwort
nachzulesen, von vornherein bewusst war. Trotz der für Hohenzollern zu machenden
Einschränkungen liegt mit der anzuzeigenden Arbeit insgesamt ein nützliches Werk
vor, das dankbar, aber mit einem gesunden Misstrauen zu Rate gezogen werden wird.

Balingen Andreas Zekorn

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