Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., ZG 1563
Hohenzollerischer Geschichtsverein [Hrsg.]
Zeitschrift für Hohenzollerische Geschichte
41(126).2005
Seite: 31
(PDF, 38 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg2005/0043
Rudolf v. Stillfried, Kloster Heilsbronn und die Burg Hohenzollern

und -Bayreuth 1792 vorübergehend preußisch wurden, kamen sie 1806 im Zuge der
Mediatisierung endgültig an das neugeschaffene Königreich Bayern.

Neben zahlreichen anderen Adelsgeschlechtern nutzten die fränkischen Zollern
Heilsbronn seit dem ausgehenden 13. Jahrhundert als ihre persönliche Grab lege; erstmals
gesichert ist dies für den hier 1297 beigesetzten Burggrafen Friedrich III. (1248-
1297)8. Zeitweilig zählte die Münsterkirche etwa 500 adelige Begräbnisstätten, weshalb
sie im ausgehenden Mittelalter den Beinamen „adelige" oder „christliche Schlafkammer
Frankens"9 erhielt. Die zunächst vorwiegend in dem als Ritterkapelle
bezeichneten Westchor und später auch in dem 1412 bis 1433 anstelle des romanischen
Seitenschiffs errichteten Mortuarium untergebrachten Grabstätten wurden
während des Dreißigjährigen Krieges teilweise geschändet und geplündert, was
schließlich zu einer Verlegung der Familiengruft nach Ansbach führte. Danach entbehrte
die Heilsbronner Klosteranlage zusehends der Pflege und Instandhaltung.
Nach einer zu Beginn des 18. Jahrhunderts durchgeführten Barockisierung wurden
schließlich 1770/71 die Kreuzgänge abgebrochen und das Kircheninnere durch den
Einzug von Zwischenwänden sowie eine willkürliche Platzierung der noch erhaltenen
beweglichen Ausstattungsstücke entstellt.

Aufgrund des fortschreitenden Verfalls regte der preußische Staatskanzler Fürst
Karl August v. Hardenberg (1750-1822) bereits im frühen 19. Jahrhundert eine
Instandsetzung der Anlage an, deren Ausführung jedoch nach seinem Tod wieder
zum Erliegen kamen. Als sich Rudolf v. Stillfried in den 1830-er Jahren intensiver mit
der Geschichte der hohenzollerischen Vorfahren zu beschäftigen begann, war auch er
sich der Bedeutung Heilsbronns bewusst, das er mehrfach persönlich aufsuchte und
bereits in der ersten Ausgabe seiner „Alterthümer und Kunstdenkmäler" abbildete.
Seine dabei verfolgte Aufgabe besaß eine gewisse Brisanz, berührte sie doch die Frage
der Zuständigkeit in den nun zu Bayern gehörenden fränkischen Territorien, für
die sich auch der in künstlerischen Fragen bewanderte König Ludwig I. (1786-1868,
reg. 1825-1848) verantwortlich fühlte. Da seitens des Hauses Hohenzollern beabsichtigt
wurde, das Hauptschiff der Heilsbronner Basilika als ein „Mausoleum der
erlauchten Vorfahren des Preußischen Königshauses"10 einzurichten, wurde nach
einer eingehenden Prüfung der Eigentums- und Patronatsverhältnisse zeitweilig sogar
mit dem Gedanken gespielt, der dortigen Gemeinde eine neue Kirche als Ersatz zu
errichten.

Am 1. Juni 1845 reiste der bayerische König, dem Stillfried zuvor mitgeteilt hatte,
dass die Wiederherstellung der Heilsbronner Hobenzollernschen Erbgruft eigentlich
eine Ehrensache der Hohenzollern seyn und diese seinem allergnädigsten Könige und
Herrn seit längerer Zeit sehr am Herzen liege, selbst nach Heilsbronn. Dort ließ er
sich von ihm und dem inzwischen mit den Renovierungsarbeiten betrauten Friedrich

8 Vgl. Günter Schumann: Die Hohenzollern-Grablegen in Heilsbronn und Ansbach. München
/Zürich 1989. S. 8f.

9 Ebd., S. 34.

10 GStA-PK, VI. HA, NL Stillfried-Alcantara, Nr. 12.

11 Ebd.

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