Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., ZG 1563
Hohenzollerischer Geschichtsverein [Hrsg.]
Zeitschrift für Hohenzollerische Geschichte
41(126).2005
Seite: 82
(PDF, 38 MB)
Bibliographische Information
Startseite des Bandes
Zugehörige Bände
Regionalia

  (z. B.: IV, 145, xii)



Lizenz: Creative Commons - Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0
Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg2005/0094
Peter Wax

teil war in diesem speziellen Fall ein Vorteil: Hohenzollern lag sehr weit, für damalige
Verhältnisse fast unendlich weit vom nächstgelegenen preußischen Gebiet entfernt.
Das war die Rheinprovinz, und den Weg dorthin konnte man den Hohenzollern einfach
nicht zumuten. Einem badischen oder württembergischen Gericht per Staatsvertrag
die Gerichtsbarkeit für Hohenzollern anzuvertrauen, kam nicht in Frage,
denn es ging um nichts Geringeres als um die Gerichtsbarkeit für die hohenzolleri-
schen „Stammlande" der Preußenkönige. Also blieb nur die Einrichtung eines eigenen
Kreisgerichts für Hohenzollern. In Sigmaringen befand sich bereits die Bezirksregierung
, d.h. die Verwaltungszentrale, und so bekam Hechingen, die vormals andere
Fürstenresidenz, das Kreisgericht. Deshalb, und nur deshalb, gibt es bis heute das
Landgericht Hechingen.

Seinen Sitz hatte das Kreisgericht in der Kaufhausstraße 7, dort, wo sich heute der
hässlichste Parkplatz von Hechingen befindet. Größere Sitzungen fanden im Koller-
schen Bad statt, dem heutigen Sankt Elisabeth in der Unterstadt. Der erste Kreisgerichtsdirektor
, also der erste „Chef" des Hechinger Kreisgerichts, hieß Fischer und
kam aus Coesfeld in Westfalen.

Eine ständige Deputation des Kreisgerichts befand sich in Sigmaringen. Das war
kein eigenständiges Gericht, sondern eine Außenstelle des Kreisgerichts Hechingen
mit drei Richtern.


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg2005/0094