Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., ZG 1563
Hohenzollerischer Geschichtsverein [Hrsg.]
Zeitschrift für Hohenzollerische Geschichte
41(126).2005
Seite: 108
(PDF, 38 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg2005/0120
Peter Wax

teidigungsbefehle auszuführen - was natürlich die einzig richtige Entscheidung war.
Wenn man dem Vorgang vollständig gerecht werden will, muss dazu aber auch noch
gesagt werden, dass alle, die sich Weidles Befehl widersetzten, ein erhebliches Risiko
eingingen, denn anderwärts wurden andere in einer derartigen Situation noch in letzter
Minute wegen Befehlsverweigerung standrechtlich erschossen.

Bei der Staatsanwaltschaft war nach Oberstaatsanwalt Wilhelm Sensch, der sich
1933 um Mäßigung bemühte, sich dadurch des Missfallen des Regimes zuzog und in
den einstweiligen Ruhestand versetzt wurde, und nach einem kurzen Gastspiel von
Oberstaatsanwalt Poth, der keine nennenswerten Spuren in Hechingen hinterlassen
hat, von 1936 bis 1945 Oberstaatsanwalt Wanner als Behördenleiter tätig. Er war wohl
einer von den wenigen in der Hechinger Justiz, die es verstanden haben, diese Zeit mit
einigem Anstand zu überstehen. Natürlich war er Parteimitglied mit dem üblichen
Eintrittsdatum 1. Mai 1933, und natürlich hatte er einige Funktionen in der Partei, hat
sich damit aber, so weit ich sehe, sowohl dienstlich als auch in der Öffentlichkeit, sehr
zurückgehalten.

Ich bin sehr skeptisch gegenüber den „Persilscheinen", die nach 1945 für fast alle
NS-Größen erteilt wurden, wobei sich unter anderem die Geistlichkeit besonders
hervortat. Aber unter denen, die sich nach 1945 für Wanner einsetzten, sind doch
einige, die mich mit dem, was sie zu bescheinigen hatten, nachdenklich gemacht
haben.

Hechingen,den 22. September

Jch befinde mich heute im Hechinger Landgerichtsgefänenis
um Bescheinigungen über die Schutzhe.ft ausstellen zu lassen, die
mir, meiner Frau und meinem Vater von der Geheimen Staatspolizei
- St«atspolizeileitstelle in Stuttgart - Aussenäi enststelle in
Sigmaringen- aus Anlass der Ereignisse vom 20. 7. 1944 auferlegt
wurde»

Die Jnschutzhaftnihme dauerte vom 21. 7» 1944 bis 3«0ktober

1944.

Auf eigene Anregung bestätige ich hiermit dem damaligen Ge-
fängnisvorstand, Oberstaatsanwalt Wanner, dass er uns während der
Haft mit Sympathie und Verständnis für tür unsere Lage behandelt und
uns alle Erleichterungen verschafft hat, die im Rhhmen der Gefängnisordnung
irgendwie zulässig erschienen.

Ar;eh die anfielen fllefängnisbeemten/, die Herren Blickle,
Dehner , Kaus, Hecrenknecht und Bär heben uns durchaus anständig
und korrekt behandelt.


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