Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., ZG 1563
Hohenzollerischer Geschichtsverein [Hrsg.]
Zeitschrift für Hohenzollerische Geschichte
41(126).2005
Seite: 182
(PDF, 38 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg2005/0194
Neues Schrifttum

württembergischen Landesgeschichte 64 (2005), S. 423-431 moniert hat. Sowohl die
Anwendung des Pertinenz-Prinzips als auch die Aufnahme historiographischer und
anderer nicht-urkundlicher Texte begegnen Bedenken. Beispielsweise wäre es sinnvoll
gewesen, den in der Handschrift Stiftsarchiv St. Paul 74/1 wiedergefundenen „Liber
constructionis", den Braun in die zweite Hälfte des 15. Jahrhunderts setzt, zur Gänze
in einer auf das Notwendigste beschränkten neuen Lese-Ausgabe herauszugeben
und damit die alte Edition von Mone zu ersetzen. Das Verfahren, das „Faktische" aus
diesem Text zu extrahieren und in einzelnen Nummern zu präsentieren, wird der
Eigenart der Quelle, zu der gerade auch die erbaulichen und legendarischen
Abschnitte, etwa die Visionen der Mönche, gehören, in keiner Weise gerecht.

Inakzeptabel erscheint auch der Umgang mit der bei Nr. 79 allzu kursorisch vorgestellten
Liste der aus St. Blasien postulierten Abte. Hier wäre ein Abdruck der drei
Uberlieferungszeugen aus dem 18. Jahrhundert und eine kritische Untersuchung des
möglichen Quellenwerts am Platz gewesen. Der Text von Nr. 234 lautet beispielsweise
: „Abt Heinrich von Lorch soll aus St. Blasien stammen", und man erfährt auch,
dass er in der Würdenträgerliste zu 1186 verzeichnet ist. Aber die zutreffende Einordnung
dieser Nachricht setzt notwendigerweise voraus, dass man sich einen Eindruck
von der Uberlieferungsgestalt und dem Quellenwert der Listen verschafft. Diese
Arbeit aber hätte der Editor zu leisten gehabt, etwa in einem separaten Aufsatz. Es
liegt jedenfalls eine Parallele zur - besser überlieferten - „Hirsauer Ruhmesliste" vor
(vgl. Klaus Schreiner, in: Hirsau St. Peter und Paul 1091-1991, Teil II, Stuttgart 1991,
S. 305).

Es spricht allerdings alles dafür, dass bei den Urkunden verlässliche Texte vorliegen
, die sorgfältig aus der originalen oder abschriftlichen Uberlieferung erstellt und
umsichtig kommentiert wurden. Hier hat der Bearbeiter sich größten Dank verdient.
Eine innovative Entscheidung stellt der Entschluss dar, die Bände in Form von PDF-
Dateien auf einer CD-ROM beizugeben. Die vielfältigen dadurch gegebenen Such-
und Auswertungsmöglichkeiten stellen nicht nur einen Ersatz für das fehlende Sachregister
dar. Da die Namen der Landkreise bei Ortsidentifizierungen im Namenregister
mit den Autokennzeichen abgekürzt werden, kann man z.B. durch die Suche
nach SIG bequem alle Orte aus dem Landkreis Sigmaringen auffinden - eine hochwillkommene
Hilfe für die regionalgeschichtliche Forschung!

Die mangelnde Haltbarkeit von CD-ROMs ist bekannt. Es wäre daher dringend
wünschenswert, wenn sich die Kommission in einigen Jahren entschlösse, den Editionstext
im Internet nach der Maßgabe von „Open Access" zugänglich zu machen.
Urkundenbücher vom Zuschnitt des vorliegenden Werkes dürften eine aussterbende
Gattung darstellen. Die Zukunft wird wohl digitalen Präsentationsformen von Archivfonds
gehören (also dem Provenienzprinzip). Man genießt die hohe editorische
Kunst, wie sie sich in den vorliegenden Bänden manifestiert, daher mit dem Wissen,
dass die Erschließung großer Urkundenbestände - Wolfgang Müller kam 1939 bei
einer Materialerfassung für St. Blasien bis 1541 auf etwa 6000 Nummern (Bd. 2, S. 3)
- künftig anderer Werkzeuge bedarf.

Winningen Klaus Graf

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