Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., ZG 1563
Hohenzollerischer Geschichtsverein [Hrsg.]
Zeitschrift für Hohenzollerische Geschichte
41(126).2005
Seite: 201
(PDF, 38 MB)
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Neues Schrifttum

gen akkumulierten Pfründen in erster Linie dazu nutzte, um Reichtum (nicht zuletzt
in Form von Ländereien im Umfeld Roms) zu akkumulieren und eine standesgemäße
soziale Position an der Spitze der römischen Gesellschaft zu finanzieren - sowie in
einem entsprechenden Lebensstil auszuweisen. So war seine Villa Mondragone, zwölf
Meilen vor Rom gelegen, nicht nur demonstrativer Ausweis gesellschaftlichen Arriviertseins
eines römischen Neureichen, sie wurde dank ihrer luxuriösen Ausstattung
auch zu einer herausragenden gesellschaftlichen und politischen Depandance des
römischen Hofes unter Papst Gregor XIII. - allerdings nicht nur zur Freude des
Hausherren. Da Gregor XIII. in der Regel mit seinem gesamten Hofstaat anreiste,
dessen Zahl nicht selten 100 Personen überschritt, hatte der Mark Sittich nicht nur
die Nachteile zu tragen, die ein solcher Aufenthalt mit sich brachte, von den hohen
Kosten über den geleerten Weinkellern bis zu den Schäden in den Wohnungen - nein,
für den Hausherrn selbst und seine Familie war schlicht und einfach kein Platz mehr
in der an sich geräumigen Villa. Bezeichnenderweise reiste der Papst in aller Regel nur
dann nach Frascati, „wenn er sicher war, daß er seinen Freund dort nicht antreffen
würde" (S.109). So verhinderte der Hohenemser einmal die Anreise des Papstes, von
dessen neuerlichen Ubersiedlungsplänen er rechtzeitig erfahren hatte, „indem er seine
Familie mit Hofstaat, Gepäck und allem, was sie benötigte, eilig auf Kutschen und
Karossen packte, nach Frascati fuhr und Mondragone besetzte", ein Verfahren, das
einen gleichzeitigen Aufenthalt des Papstes unmöglich machte (S.110). Solche Details
berichtet zu haben, macht die Stärke der Arbeit aus - sie im Quasi-Anekdotischen zu
belassen, ihre Schwäche. Was sich aus ihr für die kulturellen Spielregeln des im
Umbruch befindlichen Renaissancepapsttums entnehmen lässt, muss der Leser über
weite Strecken selbst extrahieren. Die Verfasserin leistet dies nicht, ebensowenig wie
sie die reichs- oder kirchenpolitische Bedeutung des Hohenemsers angemessen er-
fasst (man vergleiche etwa ihre Ausführungen zum Augsburger Reichstag von 1566
(S.82-84) oder zum Rolle des Kardinals auf dem Konzil von Trient (S.57-66). Es bleibt
eine über weite Strecken aus vorliegender Literatur geschöpfte Biographie, die durchaus
lesenswert ist, aber keinen Meilenstein der Forschung darstellt. Dies war aber
wohl auch nicht die Intention.

Erheblich innovativer ist hier die Bochumer Dissertation Jürgen Lotters über
Fürstbischof Dietrich von Fürstenberg, den ersten dezidiert „tridentischen" Kirchenfürsten
der ecclesia Paderbornensis. Lotter konzentriert sich, da die reformerischen
Aktivitäten des Fürstenbergers als hinreichend erforscht gelten dürfen (vgl. die
Studie von Karl Hengst, 1974), vorwiegend auf sein Agieren als Landesherr und Territorialpolitiker
. Dabei verweisen die Zustände, die der Fürstenberger bei seinem
Regierungsanstritt 1585 vorfand, eher in die spätmittelalterliche Vergangenheit denn
in die frühneuzeitliche Zukunft: zentrale Behörden und Gerichte fehlten, Adel, Pfarrer
und Städte, allen voran die Landeshauptstadt Paderborn, agierten weitgehend
unabhängig vom landesherrlichen Willen quasi-autonom, eigenen Interessen und
eigenen Handlungsräumen verpflichtet. Der Fürstenberger änderte dies sukzessive
und nachhaltig: Amter und Herrschaftsrechte, bis dato in hohem Umfang verpfändet,
wurden systematisch zurückgekauft, das Finanz- und Steuerwesen modernisiert und
in zentralen Feldern - Armen- und Militärwesen sowie Justiz - die Ausrichtung auf
den Herrscher vorangetrieben. Zentrale Behörden (Kanzlei) und vor allem das insti-

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