Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., ZG 1563
Hohenzollerischer Geschichtsverein [Hrsg.]
Zeitschrift für Hohenzollerische Geschichte
41(126).2005
Seite: 208
(PDF, 38 MB)
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Neues Schrifttum

senverband unbeschwert über Gespräche mit hohen Besatzungsoffizieren, über die
Beratungen in der Partei und in der Landesregierung, berät ihn über einzuschlagende
taktische Wege und wirft sein ganzes wachsendes politisches Gewicht in diese eine
Waagschale. Dass andere Vertreter der südwürttembergischen CDU, wie etwa der
Landwirtschaftsminister Weiß oder der spätere Kultusminister Albert Sauer, in enger
Verbindung mit dem Bauernverband eine Bodenreform zugunsten der bisherigen
Pächter und sonstiger kleiner Landwirte wollen, kümmert Gebhard Müller gar nicht,
im Gegenteil - Karin Graf vermutet sogar an einer Stelle, dass er hier seine politische
Stärke im innerparteilichen Streit aufbaut und testet. Dieser Streit geht so tief, dass
sogar Vermutungen über eine mögliche Spaltung der südwürttembergischen CDU
auftauchen. Ein nun in der Tat höchst eigenartiges Verhalten für den Vorsitzenden der
Landtagsfraktion! Wie der Verfasser dieser Rezension vermutet die Autorin einen
Zusammenhang mit der sich abzeichnenden Südweststaatsfrage. Festzuhalten bleibt,
dass nicht nur KPD und SPD, sondern auch erhebliche Teile der CDU und der Bauernverband
mit seinem Vorsitzenden Bernhard Bauknecht entschiedene Befürworter
der Bodenreform sind - eine Tatsache, die nicht nur populären Vorstellungen
stracks zuwiderläuft. Der Dauerstreit zwischen Weiß und Müller endet damit, dass
das südwürttembergische Bodenreformgesetz für die Großgrundbesitzer signifikant
günstiger ausfällt als das entsprechende Gesetz in Rheinland-Pfalz - ein weiteres Beispiel
für die doch beträchtlichen Spielräume deutscher Politik in der frühen Nachkriegszeit
.

Ein Hauptverdienst der Arbeit ist die Fortführung über die Jahre 1949 und 1952
hinaus. Die weit überwiegende Mehrzahl der Arbeiten zur Bodenreform endet mit
der Gründung der Bundesrepublik. Karin Graf dagegen untersucht am Beispiel von
drei Land abgebenden Adelshäusern den weiteren Fortgang bis zum endgültigen
Abschluss 1980. Sie belegt dabei akribisch nicht nur die Verhandlungen um die Entschädigung
, sondern kann exakte Zahlen zum Umfang der Bodenreformmaßnahmen
insgesamt und in ausgewählten Einzelfällen vorlegen. Interessant ist dabei auch, dass
erst bei der späteren Durchführung die Vertriebenenverbände sich massiv für ihre
Klientel einschalten, während sie in der Phase der Gesetzesformulierung sich kaum
zu Wort melden.

Groß ist die Fülle interessanter und aufschlussreicher Details, die die Arbeit präsentiert
. Zwei Beispiele seien angeführt. Die Arbeitsgemeinschaft der südwürttembergischen
Großgrundbesitzer nimmt mit der Katholischen Kirche Kontakt in der
Hoffnung auf, hier auf Gleichgesinnte zu treffen, die ja auch Großgrundbesitz zu
verteidigen haben. Hier wird ihr aber kühl bedeutet, dass bei der Bodenreform die
Sozialbindung des Eigentums greife und dass überdies die Kirche für ihren eigenen
Besitz eine andere wirtschaftsethische Bewertung sehe. Auffällig findet auch die
Autorin die Wahrnehmung und Bewertung der Bodenreformmaßnahmen durch die
(oberschwäbischen) Adelshäuser. Sie polemisieren hierbei ganz undifferenziert gegen
den angeblichen Nazi-Terror, der sich in diesen Plänen zeige, wobei sich die kleineren
Besitzer noch besonders hervortun. In diese Linie fügt sich ein, dass sie die sehr
beträchtlichen Erfolge Gebhard Müllers bei der Abschwächung der ursprünglichen
Pläne im südwürttembergischen Bodenreformgesetz vom 23. März 1948 gerade auch
in der Einbeziehung des Waldbesitzes vollkommen ignorieren und sich lauthals bei

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