Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., ZG 1563
Hohenzollerischer Geschichtsverein [Hrsg.]
Zeitschrift für Hohenzollerische Geschichte
42(127).2006
Seite: 44
(PDF, 55 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg2006/0056
Wilfried Schöntag

In der Zusammenfassung nimmt die Argumentation von Stierle eine überraschende
Wende. Er stellt fest, dass Pirzschelin um 1550 „die ältesten Nachrichten über Alt-
Beuron hinterlassen und hierbei sehr wahrscheinlich einen 200 Jahre älteren, heute
verlorenen Bericht"22 habe auswerten können. „Es ist nun möglich festzustellen, welche
später oder gleichzeitig entstandenen Unterlagen auf den Aussagen Pirzschelins
beruhen. Es war nicht die Absicht, den historischen Wahrheitsgehalt dieser Aussagen
zu untersuchen; dies muß anderen Forschungen vorbehalten bleiben. Die Ausgangsbasis
für solche Forschungen hat sich aber durch die vorstehenden Ausführungen
sicher günstiger gestaltet". Unmittelbar daran schließt das Schlusskapitel „Wo hat das
Kloster Alt-Beuron gestanden?" an, das im Gewann Eschenacker gelegen haben soll.
Der Bruch in der Beweisführung ist nicht zu übersehen. Zuerst gibt Stierle an, dass
er den historischen Wahrheitsgehalt der Erzählung Pirzschelins nicht feststellen
kann, dann kennt er aber sogar den Lageplatz eines ehemaligen Klosters Alt-Beuron.
Spätestens an dieser Stelle bestärkt sich der Verdacht, dass hier ein Manuskript
gedruckt worden ist, das mehrere Bearbeitungsstadien erkennen lässt und das daher
einer dringenden Überarbeitung bedurft hätte. Kamen im Kapitel „6. Zusammenfassung
und Ergebnis" Stierle doch noch Zweifel an dem Wahrheitsgehalt der Texte, so
ist dies alles im Kapitel „7. Wo hat das Kloster Alt-Beuron gestanden?" weggewischt
und er kann auf Grund eines Flurnamens die Lage von Alt-Beuron nachweisen. Auf
Grund eines 1582 genannten Markierungspunkts zum alten Kloster, der im Eschenagger
liegt, auf die Lage des karolingischen Klosters zu schließen, ist bestechend.
Die Karte, die Stierle abdruckt, stammt aus den Jahren um 1780/ 90 und entstand im
Zusammenhang der Beanspruchung der Reichsunmittelbarkeit23. Das von der Abtei
Beuron als reichsunmittelbares Territorium beanspruchte Gebiet ist rot umrandet.
Eine ähnliche, in Details genauere Karte diente als Anlage zu dem Beuroner Gutachten
vom 15. September 1787 „Beweise der Stift Beuronschen Reichsunmittelbarkeit
"24. In diesem Gutachten legte Abt Rudolf unter Bezug auf die Arbeit von Prof.
Hofmann und die dort im Anhang gedruckten Texte dar, dass Beuron auf Grund alter
Rechte die Reichsstandschaft beanspruche und um Aufnahme in den Schwäbischen
Kreis ansuche. Auf der Karte ist unter F der Reinfelder Hof mit seiner Flur dargestellt
, der zur Ausstattung des Kloster Alt-Beuron gehört haben soll. Dort soll auch
das Kloster gelegen haben. In den Unterlagen von 1787 wird keinerlei Bezug auf den
angeblichen Standort vorgenommen, diesen hat erst Stierle vorgenommen. Die Karte
zeigt eine relativ kleine von Wald umgebene Fläche, auf der ein diese fast ausfüllendes
Viereck steht, ein Pferch für Schafe oder eine sonstige landwirtschaftlich genutzte
Anlage. Für eine Klosteranlage ist diese Lichtung oberhalb der Donau sicherlich zu
klein. Dies ist aber nicht das Problem. In seinem Urteil über dieses Beuroner Gutachten
stellte der vorderösterreichische Regierungsarchivar Ubelacker, Freiburg, fest,
dass der Konvent bis zum Jahr 1771 nie den geringsten Anspruch auf eine reichsunmittelbare
Stellung gemacht habe noch einen dafür erforderlichen Besitz habe nach-

22 Ebenda S. 25.

23 Ebenda S. 28.

24 Landesarchiv Baden-Württemberg Staatsarchiv Sigmaringen Ho 156 T 2 Bü 7.

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