Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., ZG 1563
Hohenzollerischer Geschichtsverein [Hrsg.]
Zeitschrift für Hohenzollerische Geschichte
42(127).2006
Seite: 274
(PDF, 55 MB)
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Neues Schrifttum

dogenitur", doch nicht gewillt ist, Behörden und Landesstellen in ihrem Territorium
einfach von Stuttgart aus leiten zu lassen, etwa das Reudinger Chemische Untersuchungsamt
. Ebenso wenig ist Carlo Schmid bereit, sich von Theodor Heuß als nord-
württembergischem Kultusminister sagen zu lassen, die Tübinger Kultusverwaltung
sei personell hypertroph überbesetzt. Exemplarisches Glanzstück einer solchen, aus
vielfältigen und eigenartigen Quellen sich speisenden Staatlichkeit, die sich teils autonom
, teils unbeabsichtigt entfaltet, ist der Fall des staatlichen Archivwesens. Hier
denkt das Tübinger Staatssekretariat zunächst - bezeichnenderweise - an eine
Außenstelle des Württembergischen Staatsarchivs, das für ganz Württemberg zuständig
bleiben soll. Ein Angebot des Archivdirektors in Sigmaringen, die Aufgaben eines
Archivs für das Tübinger Staatssekretariat zu übernehmen, wird entsprechend kühl
behandelt (Sitzung vom 30. Oktober 1945; S. 14). Am 3. Mai 1946 wird dann aber
beschlossen, das Sigmaringer Archiv der Landesdirektion für Kultus, Erziehung und
Kunst zu unterstellen (S. 169) - wahrscheinlich mit dem Gedanken, doch über ein
„Vollarchiv" verfügen zu wollen. Am 31. Mai 1947 erkundigt sich die Landesdirektion
für Kultus, Erziehung und Kunst denn auch bei der Archivleitung, ob sie sich
einer solchen Aufgabe gewachsen sähe. Auch sachlich geht man gelegentlich bewusst
eigene Wege, etwa bei der Entnazifizierung (Sitzung vom 5. November 1946; S.
305/306).

Reiches illustrierendes Material enthält der Band auch zu vielen Zentralthemen der
Nachkriegszeit (Ernährungslage, Differenzen mit der Besatzungsmacht, Aufbau
deutscher Staatlichkeit von unten, Entnazifizierung usw.). Großen Raum nehmen die
Personalentscheidungen ein, insbesondere der Neuaufbau des Schulwesens. In zahlreichen
Fällen entscheidet - zumindest formal - das Staatssekretariat über die Besetzung
selbst einfacher Lehrerstellen. Ungemein dünn ist die Personaldecke bei Spitzenbeamten
. Hier sind Unbelastete oder gering Belastete kaum zu finden. Wenn, wie
wiederholt geschehen, ein Landrat den französischen Militärbehörden untragbar
erscheint, wie etwa Landrat Alber von Münsingen, dann wird er in der Regel in die
Tübinger Verwaltung übernommen. Umgekehrt erweist es sich als sehr schwierig,
wenn ein Tübinger Beamter eine Stellung als Landrat übernimmt und damit eine
Lücke entsteht.

Trotz aller anerkennenswerter Mühe im biografischen Anmerkungsapparat ist der
Aussagewert dieser vielen Protokollseiten zunächst bescheiden, zumal sich auch hier
bemerkbar macht, dass es sich um Ergebnisprotokolle handelt, bei denen Entscheidungsfindung
und Argumente im Dunkel bleiben. Nur ausnahmsweise wird über
Personalentscheidungen in den Protokollen ausführlich berichtet, beispielsweise bei
der strittigen Ernennung von Oskar Farny zum Vorsitzenden einer geplanten Landwirtschaftskammer
. Im Gegensatz zu Gustav Küpper ist Carlo Schmid der Meinung,
ein Reichstagsmitglied (als Hospitant der NSDAP-Fraktion) sei trotz aller ins Feld
geführten Kontakte zu Erwin Rommel untragbar (Sitzung vom 14. Dezember 1945;
S. 60). Dieses Merkmal bedauerlicher lapidarer Kürze gilt auch für manches Sachthema
. So heißt es unter dem Stichwort „Bodenreform" im Protokoll der Sitzung vom
9. Juli 1946: „Grundsätze eines Rahmengesetzes werden besprochen." (S. 219) Nur
minimal informativer ist der Protokolleintrag vom 30. August 1946 (S. 252). Die Niederschrift
vom 17. September 1946 (S. 273) zeigt lediglich, dass offenbar Unstimmig-

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