Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., ZG 1563
Hohenzollerischer Geschichtsverein [Hrsg.]
Zeitschrift für Hohenzollerische Geschichte
43(128).2007
Seite: 41
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg2007/0053
Das große Sterben in Hohenzollern

Man wandert bei zehn Meilen und sieht nicht einen Menschen, nicht ein Vieh,
nicht einen Sperling, wo nicht an etlichen Orten ein alter Mann oder ein paar alte
Frauen sich finden. In allen Dörfern sind die Häuser voll Leichnamen und Aeser
gelegen, Mann, Weih, Kinder und Gesinde, Pferde, Schweine, Kühe und Ochsen
neben- und untereinander, vom Hunger und von der Pest erwürgt und voll Würmer,
und sind von Wölfen, Hunden und Krähen und Raben gefressen worden, weil niemand
gewesen der sie begraben, beklagt und beweint hatm.

3.6 Feldhausen

Die Pest, die zur Mitte der 30er Jahre im Dreißigjährigen Krieg herrschte, trieb die
Bevölkerung sonst nur in Furcht und Hilflosigkeit, wie sich aber zeigte, konnte sie
auch Gleichgültigkeit hervorrufen, denn selbst betroffene Personen änderten sich in
ihrem Alltag nicht. So erließ die Verwaltung der Herrschaft Speth am 12. September
1635 an die Gemeinde Feldhausen einen Befehl: Die Verordnungen über die Maßnahmen
gegen die Pestausbreitung wird von etlichen Untertanen, insbesondere von
den unvermöglichsten Aermsten in den Wind geschlagen und nicht gehalten. Infolgedessen
sind in mehreren Häusern Leute von dieser schrecklichen Krankheit erfaßt
worden. Verschiedene Personen haben Besuche gemacht und die Krankheit dadurch
weiter verbreitet. Ebenso werden Kinder in andere Häuser geschickt; Almosen werden
nicht am Fenster sondern in den Stuben verabreicht. Mutwillig verbreiten sie
dadurch die Krankheit von einem Haus zum andern. Solche widersetzlichen und
treulosen Leute müssen zum Exempel anderer Leute bestraft werden. Marte Oesterreicher
und Marte Traub haben verlauten lassen, sie wünschten, daß alle Tage vier
oder fünf Menschen sterben sollten. Solche Sachen können nicht ungestraft bleiben.
Schultheiß und Bürgermeister werden verpflichtet, sobald die Krankheit in einem
oder mehreren Häusern ausbricht, daß den jungen und alten Leuten in selbigem
Haus durch den Totengräber oder Feldschütz und nicht durch den Mesner eingeboten
wird, d. h. die Personen dürfen das Haus auf keinen Fall mehr verlassen, bis die
Gefahr der Weiterverbreitung behoben ist. Arme Leute, die um Almosen bitten, dürfen
auf keinen Fall in das Haus gelassen werden. Das Almosen ist ihnen am Fenster
zu verabreichen. Die Totengräber müssen den eingebotenen Leuten Wasser, Holz
und dergl. vor die Türe tragen. Wenn arme Leute, die keine Nahrung haben, nicht
mehr aus dem Haus dürfen, so muß ihnen durch die verordneten Personen das Almosen
gesammelt und geliefert werden. Diese Ortsarmen sind durch den Schultheiß der
Obrigkeit zu melden, damit sie ihnen wöchentlich ein Almosen schicken kann. Auf
die genannten Uebeltäter soll man besondere Acht haben. Sobald sie die Anordnungen
nochmals übertreten, werden sie der Herrschaft verwiesen.

Der Pfarrer von Feldhausen wurde verpflichtet, die Leute von der Kanzel zu
gemeiner Beicht und Kommunion zu ermahnen. Er soll zu erkennen geben, daß er
sowohl Seelsorger für die gesunden als auch kranken Menschn sei. Er gehe in Häuser

113 Schupp (wie Anra. 4) S. 30-79, hier S. 41; Karl Waldenspuhl: Ein Dorf für drei Laibe
Brot. Zur Siedlungsgeschichte von Ettisweiler. In: HH 11 (1961) S. 33f. und 50f.; Josef Mühlebach
: Ettisweiler - Eine Schau auf die Geschichte des Dorfes. In: HH 21 (1971) S. 102-104.

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