Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., ZG 1563
Hohenzollerischer Geschichtsverein [Hrsg.]
Zeitschrift für Hohenzollerische Geschichte
43(128).2007
Seite: 104
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Wolfgang Hermann

einzuberufen, was aus einem Schreiben des Offiziers an den Fürsten Karl Anton vom
11. Februar hervorgeht138. Eine Stütze der Demokraten und Republikaner war
zunächst v. Hofstetter gewesen, jedoch hatte er sich schon im November 1848 in die
Schweiz in Sicherheit gebracht139. Die Regierung in Sigmaringen wünschte aber auch
den Abzug der bayrischen Besatzungstruppen, die großen Widerwillen in der Sigmaringer
Bevölkerung hervorriefen. Die Reichsregierung stand auf der Seite des Fürsten
, da auch sie Unruhen vermieden sehen wollte. Unruhen riefen aber nur die
Demokraten und Republikaner hervor, die im Frankfurter Parlament unterlegen
waren. Das Reichskriegsministerium verlangte im Januar 1849 die Verurteilung der
Offiziere, die am 29. März 1848 eine Meuterei in Hohenzollern-Sigmaringen vor
Abzug der bayerischen Besatzungstruppen hervorgerufen hatten140. Oberleutnant
Gustav v. Hofstetter wurde am 10. Februar 1849 wegen Meuterei und Desertion aus
dem Sigmaringer Militär in Unehren entlassen141: <...> daß der Angeschuldigte des
Versuchs der Meuterei für schuldig zu erklären, und sowohl hiewegen als wegen
Desertion zur Strafe der Dienstentlassung ohne Abschied, sowie zur Bezahlung der
Untersuchungskosten zu verurtheilen seie141. Der 31jährige v. Hofstetter wurde dann
zusammen mit dem 26 V2-jährigen Sergeanten Anton Gauggel vom fürstlichen Oberamt
, das auch die Funktion eines Militärgerichts besaß, wegen Hochverrats (Publikationsdatum
4. Dezember und 8. Dezember 1849) gesucht143. V Hofstetter war seit der
Herbstmitte 1848 im Ausland. Nach den Kämpfen unter Garibaldi in Rom kehrte er
in die Schweiz zurück, wo er 1852 bis zum Oberst und Oberinstruktor der Generalstabsschule
in Thun aufrückte144. Es ist anzunehmen, daß der Wehrsteiner Kreis auf
einen solchen Mann hätte zählen mögen.

Da Severin Beck mit der Feindseligkeit des Reichskriegsministeriums rechnen
mußte, wollte er wissen, ob es einen Marschbefehl erteilt habe; worüber Stroppel
notiert: Bek bemerkte gleichzeitig, daß das Militär schon in Hechingen angekommen
sei, worauf beschlossen wurde, einen Boten nach Haigerloch zu senden, um das
Nähere zu erfahren; falls ungenügende Nachricht einlaufe, dem Militär <...> entgegen
zu ziehen, von ihm den Ausweis über seine Beeidigung und daß es nur auf Befehl
des Reichsministeriums ausmarschiert sei, zu verlangen. Nach einem Beschlüsse sollte
das Militär auch so lange zurückgehalten werden, bis eine Kommission von Sigmaringen
oder Frankfurt genügenden Aufschluß gebracht haben würde145.

138 Gönner, Revolution ... und Anschluß (wie Anm. 16), S. 145.

139 Ders, ebd., S. 144.

140 Es handelte sich um drei Kompagnien, welche die hohenzollerischen Fürsten gegen die aufständischen
eigenen Untertanen nicht einzusetzen vermochten, als es um die stürmisch vorgetragenen
Forderungen und um die Aufhebung der Feudallasten ging. - Eberhard Gönner:
Die Revolution von 1848/ 49 in den Hohenzollerischen Fürstentümern und der Übergang an
Preußen, in: Fritz Kallenberg, Hg., Hohenzollern, Schriften zur politischen Landeskunde
Baden-Württembergs, Bd. 23, Landeszentrale f. politische Bildung, Stuttgart 1996, S. 291.

141 Gönner, Revolution ... und Anschluß (wie Anm. 16), S. 147 (StAS, II 4981).

142 VAzBlS Nr. 19 v. 13. 5.1849, S. 170.

143 VAzBlS Nr. 49 v. 9. 12.1849, S.366 und Nr. 50 v. 16.12.1849, S. 373.

144 SB, Nr. 234 v. 8.12.1849, Nachläufer.

145 StAS, Ho 235, Abtl. I/Sektion 11, Nr. 400/3.

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