Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., ZG 1563
Hohenzollerischer Geschichtsverein [Hrsg.]
Zeitschrift für Hohenzollerische Geschichte
43(128).2007
Seite: 118
(PDF, 57 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg2007/0130
Wolfgang Hermann

Das Königreich kündigte auf russische Empfehlung hin am 26. Februar 1849 den
Waffenstillstand mit dem Ziel, Holstein loszuwerden und Schleswig dauerhaft dem
eigenen Staat einzuverleiben. Der Krieg begann erneut, die Zentralgewalt ließ ihre
Truppen Anfang April 1849 marschieren202. Die Verordnung des Reichs Verwesers,
hier § 1, wurde für das Fürstentum Hohenzollern-Sigmaringen am 13. Mai veröffentlicht
: Für die Dauer des gegenwärtigen Krieges mit Dänemark wird der Verkauf,
die Ausfuhr und Durchfuhr von Waffen, Pulver, Munitions-Gegenständen aller Art,
Pferden und Schiffshauholz nach Dänemark im ganzen Umfang des deutschen
Gebietes verboten202'. Der Korrespondent für das Beiblatt des Verordnungsblattes
hörte am 4. Mai, <...> daß unser Contingent am 16. d. M. nach Altona aufbrechen
wird. Und weiter, noch kritisch: Bei der derzeitigen politischen Lage unseres Vaterlandes
liegt die Besorgnis nicht sehr ferne, daß dieses Militär zu Zwecken verwendet
werden möchte, welche der übereinstimmenden Richtung der diesseitigen Regierung
und Stände widersprechen. Eine Beruhigung gegen solche Besorgnisse bildet die Vereidigung
des Militärs auf die Reichsverfassung und die Grundrechte. Wenn die Regierung
ihren ausgesprochenen Grundsätzen getreu bleibt, so wird sie diese Vereidigung
vor dem Ausmarsch anordnen. Dazu bei E. Gönner: „... kam in den ersten Tagen des
Mai der Befehl, daß das hohenzollerisch-liechtensteinische Bataillion nach Holstein
abrücken müsse. Er wurde am 13. Mai dahin abgeändert, daß das Kontingent dem
mit Reichstruppen in Baden stehenden General von Miller unterstellt werde"204.

Als der Krieg gegen Dänemark begonnen hatte, und die hohenzollerischen Soldaten
marschieren sollten, wollten die Orte, die Soldaten zu diesem Kriegszug stellten,
dieselben mit Geld unterstützen. Nachfolgend die Beispiele Betra und Fischingen
(OA Glatt), Empfingen und Haigerloch (OA Haigerloch).

In Betra wurden fünf Männer zu diesem Zug verpflichtet. Jeder bekam 5 fl. über
das Commando des Fürstlich Liechtenstein'sehen Leichten Bataillons205. Aufgrund
der Bezeichnung „Soldat" müssen folgende Fischinger mit Namen Gregor Bossen-
maier, Anton Deuringer, Fidel Renz und Thomas Hellstern als Zugehörige zum
Hohenzollerischen Bataillon gerechnet werden. Es bekam jeder am 14. März 1849 in
Fischingen 1 fl. und am 17. Mai 1849 auf Anweisung in Sigmaringen 2 fl. 42 kr. als
Marschgeld aus der Gemeindekasse206. In diesem Zusammenhang ist wohl auch die
Aussage W. Zimmermanns zu sehen207, wenn er meint, daß dem leichten Bataillon
auch Empfinger Söhne angehörten. Am 19. Mai 1849 faßte der Empfinger Gemeinderat
den Beschluß, den Liniensoldaten, die aus der Gemeinde im Fürstlich-Sigma-
ringischen Kontingent dienten, zum Ausmarsch ein kleines Reisegeld - pro Mann 3 fl.
- zu schenken. Die ausbezahlte Summe betrug 33 fl.

202 Valentin (wie Anm. 199), Bd. 2, S. 342 ff.

203 VAzBlS, Nr. 19 v. 13. 5.1849, S. 155.

204 VAzBlS, Nr. 18 v. 6. 5.1849, S. 129. - GÖNNER, Revolution ... und Anschluß, wie
Anm. 16, S. 152.

205 GABet, Beilagen zum Rechnungsband von 1848/49, Nrn. 99, 100, 101 vom 22. 5. 1849.

206 Ebd. Nrn. 86, 87.

207 Zimmermann (wie Anm. 22), S.24.

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