Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., ZG 1563
Hohenzollerischer Geschichtsverein [Hrsg.]
Zeitschrift für Hohenzollerische Geschichte
43(128).2007
Seite: 153
(PDF, 57 MB)
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Polemik al fresco

auch noch im Umfeld des so genannten hohenzollerischen Bruderkriegs für Württemberg
die Möglichkeit in greifbare Nähe, sich die Stammgrafschaft Zollern anzueignen
. Die Herrschaft Zollern-Hohenzollern war in der Zeit um 1400 unter zwei
Linien geteilt. In der Straßburger Linie stritten sich zwei Brüder, die Grafen Friedrich
genannt Ottinger und Eitelfriedrich um ihre beiden kaum überlebensfähigen Teilherrschaften
. Mit dem Grafen Friedrich genannt Ottinger stoßen wir auf jene historische
Gestalt, die wir eingangs als Protagonisten unserer beiden Historiengemälde
kennen gelernt haben. Friedrich und sein Bruder Eitelfriedrich waren beide recht
schillernde Persönlichkeiten, ihre unversöhnlichen Charakterzüge waren offensichtlich
geprägt von den Erfahrungen schwindender Macht im Haus Hohenzollern. Statt
mit vereinten Kräften das gemeinsame Hausinteresse zu vertreten, investierten sie
einen Großteil ihrer Energie in den gegenseitigen Verdrängungskampf und setzten
damit die Existenz des Gesamthauses erst recht aufs Spiel15.

Dabei bedienten sich beide Brüder der Hilfe mächtiger Beschützer wie des Markgrafen
Bernhard von Baden, aber auch der Grafen von Württemberg, denen dadurch
wiederum die Funktion interessierter Schutzmächte zufiel. Nachdem Friedrich der
Ottinger sich längere Zeit an Württemberg angelehnt hatte, stellte er sich in den Jahren
um 1420 in schroffen Gegensatz zu Württemberg. Gegenüber den Reichsstädten
gebärdete er sich ohnehin über Jahrzehnte hinweg in der Art eines Raubritters. Die
Folge war, wie gehört, die Belagerung der Burg Hohenzollern durch die schwäbischen
Reichsstädte und Württemberg 142316.

Als Friedrich der Ottinger, der bereits vor der Belagerung geflohen war, im Elsass
sein Raubwesen weiter betrieb, griff Gräfin Henriette von Mömpelgard als regierender
Vormund der unmündigen Grafen von Württemberg ein und nahm den Ottinger
gefangen. Diese Tatsache ist historisch verbürgt, auch wenn sich die Gräfin nicht
unbedingt in Person an der Gefangennahme beteiligt haben wird17. Durch die
langjährige Kerkerhaft in Mömpelgard war der Ottinger jedenfalls kaltgestellt und
der Bruderkampf im Haus Zollern somit zugunsten Eitelfriedrichs entschieden. Graf
Eitelfriedrich hatte also durchaus Grund, Württemberg für seine vorteilhafte Lage
dankbar zu sein. Und er erzeigte sich tatsächlich erkenntlich durch den 1429 unterzeichneten
(Mark-) Gröninger Vertrag, in dem er sich verpflichtete, als württembergischer
Rat zu dienen. Da war es also wieder, das Gespenst der Dienstuntertängigkeit.
Im übrigen stimmte Eitelfriedrich der folgenschweren Erbklausel zu, im Fall seines
erbenlosen Hinscheidens seine Herrschaft an Württemberg abzutreten18. Hierzu
muss man wissen, dass der damals etwa 50 Jahre alte Graf Eitelfriedrich zu diesem

15 Peter Manns: Geschichte der Grafschaft Hohenzollern im 15. und 16. Jahrhundert (1401—
1605). Hechingen 1897, S. 1-37; Wilfried Schöntag: Die Herrschaftsbildungen der Grafen
von Zollern vom 12. bis zur Mitte des 16. Jahrhunderts. In: ZHG 32 (1996), S. 167-228, hier
bes. S. 218-223.

16 Schmid (wie Anm. 9).

17 Das Haus Württemberg. Ein biographisches Lexikon. Hg. von Sönke Lorenz, Dieter
Mertens und Volker Press. Stuttgart 1997, S. 77-79.

18 Wolfram Ulshöfer: Das Hausrecht der Grafen von Zollern. Sigmaringen 1969, S. 44 und
S. 99.

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