Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., ZG 1563
Hohenzollerischer Geschichtsverein [Hrsg.]
Zeitschrift für Hohenzollerische Geschichte
44(129).2008
Seite: 23
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg2008/0027
Die Gendarmerie in Hohenzollern 1835 - 1918

• wegen der zu den Fürstentümern gehörenden und von denselben völlig getrennt
liegenden Landesteilen,

• wegen notwendiger Überwachung der vielen Wirtshäuser, welche zur festgesetzten
Stunde häufig nicht geschlossen werden, wo durch sie auf das Familienglück
nachtheilig wirkenden Lebenswandel der Einwohner herbeigeführt wird und

• wegen der mitunter sich zeigenden Neigung der Einwohner angrenzender Staaten
auf dem diesseitigen Gebiete Exzesse zu verüben.

Aus diesen Gründen dürfte die jetzige Anzahl der Gendarmen vielleicht nur um drei vermindert
werden können. Wegen der nur zu Fuss zu passierenden Wege möge es angemessen
sein, sämtliche 21 Mann nicht beritten zu machen.

Mit Rücksicht auf die jetzige Einteilung der Fürstentümer in Oberämter sollte folgende Stationierung
der 21 Gendarmen zweckentsprechend sein:

je 1 Gendarm in Glatt, Haygerloch, Empfingen (Oberamt Haygerloch); in Hechingen, Grosselfingen
(Oberamt Hechingen); Burladingen, Trochtelfingen, Salmendingen (Oberamt Trochtel-
fingen); Gammerdingen, Vöhringendorf (Oberamt Trochtelfingen); Strassberg, 2 in Sigmaringen,
Krauchenwies, Langenenslingen (OA Sigmaringen); ein in Wald (zu dessen Bezirk die Exklaven
Tautenbronn und Igelswies gehören würden); ein in Liggersdorf, OA Wald, zu dessen Bezirk
die Exklaven Mühlhausen-Höfe gehören würden, in Ostrach, Bärenthal (OA Wald, zu dessen Bezirk
die Exklave Thalheim gehören würde) in Stein (OA Hechingen) und in Achberg.
In betreff, dass soweit wie möglich in den Städten Gendarmen sich befinden, dass diese soweit
als tunlichst im Mittelpunkt ihrer Bezirke, und nicht zuweit von den der Nachbarstaaten
stationiert sind, dürften die angegebenen Stationen zweckentsprechend sein.
Zur Beaufsichtigung heißt es in dem Papier: Im Fürstenthum Sigmaringen werden die Gendarmen
durch drei Brigadiers beaufsichtigt, und sämtliche 17 Mann seit Juli 1849 durch den
Seconde-Lieutenant a. D. von Seyfried, welcher schon im Jahre 1831 den Militärdienst ver-
liess, um dann als Buchhalter bei der Bergverwaltung in Laucherthal, später als Amtsverweser
des Zucht- und Arbeitshauses zu Hornstein angestellt wurde. Von Seyfried hat nicht die Erlaubnis
die Uniform zu tragen und bezieht für die durch seine Dienstleistung veranlassten Kosten
eine jährliche Entschädigung. Vor dem Juli 1848 hatte ein Offizier des fürstl.-hohenzolleri-
schen Bataillons die Aufsicht über die gesamte Mannschaft.

Im Fürstentum Hechingen hat ein Brigadier die Aufsicht über die 6 Gendarmen, und bis zum
Juli 1849 hatte ein Offizier des Bataillons die Oberaufsicht. Nach der genannten Zeit standen
dieselben auch in militärmäßiger Beziehung unter dem Oberamtmann Bachmann.11
Insgesamt unterbreitete der Berichterstatter den Vorschlag, sämtliche Mannschaften unter die
Aufsicht eines hierzu zu versetzenden Ersten Wachtmeister, und unter die Oberaufsicht eines
Gendarmerieoffiziers zu stellen, welcher in den Fürstentümern stationiert werden müsste,
indem eine Beaufsichtigung durch den Gendarmerieoffizier in Trier wegen der großen Entfernung
wohl Schwierigkeiten haben würde. Der Offizier und der 1. Wachtmeister dürften in
Gammertingen, welcher Ort zweckentsprechende Lage wegen den Besichtigungsreisen hat,
zu stationieren sein, der erste Wachtmeister würde, um sämtliche Stationen monatlich einmal
zu besuchen, durchschnittlich täglich 1 V2 Meilen zu reiten haben.

11 Thaddäus Bachmann, 28. Oktober 1819 in Stein bei Hechingen, 1846-49 Sekretär fürstl. Hofkammer
Hechingen, 1849-50 Erster Sekretär Regierungs- und Appellationsgericht Hechingen, 1850-54 komm.
Leitung preuß. OA Hechingen, 1854-56 komm. Leitung OA Sigmaringen. Vgl. Wolfram Angerbauer
(Red.): Die Amtsvorsteher der Oberämter, Bezirksämter und Landratsämter in Baden-Württemberg
1810-1972. Stuttgart 1996. S. 158.

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