Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., ZG 1563
Hohenzollerischer Geschichtsverein [Hrsg.]
Zeitschrift für Hohenzollerische Geschichte
44(129).2008
Seite: 118
(PDF, 59 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg2008/0122
Rolf Vogt

Die Stadtverordneten mussten noch einmal ran. Sie beschlossen am 10. September, die Erledigung
der rückständigen Rechnungen erneut Stadtrechner Bumüller zu übertragen. Er sollte
von den laufenden Geschäften der Stadtkasse befreit werden. Die Steuerrückstände seien alsbald
einzutreiben57. Die Stadtverordneten fassten den Beschluss nicht ganz aus freien Stücken.
Aus Sigmaringen war an diesem Tag Regierungsrat Carl Sauerland nach Hechingen gekommen
. Offizieller Anlass war die Amtseinführung des vor einigen Tagen neu gewählten Gemeinderats
durch den Vertreter des Regierungspräsidenten. Inoffiziell nahm Sauerland die
Gemeindekollegien wegen des Stadtkassenskandals ins Gebet. In welcher Weise der Feststellungsbeschluß
für die Rechnung 1904 zustande kommen konnte, wollte er wissen. Ihn bewegte
die Frage nach der Dienstaufsicht.

Sie kam wie ein Blitz aus heiterem Himmel. So sah's Bezirkstierarzt Karl Deubel, als er wieder
Worte fand. Er wisse gar nichts von einem Feststellungsbeschluss, gab er vor. Bürgermeister
Konrad Mayer reichte die Schuld an Reinhard Strobel weiter, der Kasse und Rechnung geprüft
habe, aber der Sparkassen-Rendant wies die Verantwortung von sich. Seine Prüfung habe nur
vorläufigen Charakter gehabt, sagte er. Jakob Levi sprach sich und die anderen Stadtverordneten
von jeder Schuld frei. Man habe auf falscher Grundlage entschieden, hielt er fest: Die
volle Verantwortung trage der Bürgermeister.

Sauerland machte den beiden Gemeindekollegien klar, dass das fällige Defektenverfahren vor
dem Bezirksausschuss erst nach Abschluss sämtlicher ausstehender Jahresrechnungen bis 1907
eingeleitet werden könne. Ganz zu Beginn seiner Gardinenpredigt hatte er gesagt, daß nach
der neuen Gemeindeordnung der Aufsichtsbehörde eine Pflicht zur Nachprüfung der Rechnung
nicht obliege, sondern ihr lediglich eine Abschrift des Feststellungsbeschlusses einzureichen
sei. Von Anfang an sollte klar sein, dass das Regierungspräsidium keine Schuld am
Stadtkassenskandal treffe. Die Pflicht der Prüfung liege bei den Gemeindekollegien, sagte Sauerland
. Die Stadtverordneten hätten sich nicht auf die Empfehlung des Gemeinderats verlassen
dürfen, antwortete er noch knapp auf die Nachfrage des Stadtverordneten Josef Senn,
Justizrat, Rechtsvertreter der Stadt und Vorsitzender der Museums-Gesellschaft58.
Zu regeln war nach dieser Sitzung erneut der laufende Betrieb in der Stadtkasse. Am 19. September
bestellten die Stadtverordneten anstelle von Hermann Bumüller Bureau-Assistent Georg
Rathgeber zum vorübergehenden Kassenführer und zu seinem Kontrolleur den Bureaugehilfen
Simmendinger. Der Verkehr der Stadtkasse mit dem Publikum wurde auf zwei Tage in der
Woche beschränkt59.

57 StadtAH, Bände A 62, Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung, 10.09.1907. Vgl. Hz. Bl. Nr.
218/25.09.1907. Bumüller fuhr in dieser Zeit mindestens einmal zu einer Besprechung nach Sigmaringen
, s. StadtAH, A 200 Reg.-Nr. 1240, Stadtpfleger Klaiber 1909/10, Schreiben Justizrat Löffler
03.11.1909.

58 StAS, Ho 235 T 7-8 Nr. 728, Defektensache des verstorbenen Stadtrechners Klaiber in Hechingen. Die
Sitzung ist nur durch den Aktenvermerk Carl Sauerlands verbürgt. Die Protokollbücher in StadtAH
enthalten keine Hinweise. Bis zum Inkraftreten der Hohenzollerischen Gemeinedeordnung am
01.04.1901 hatte das Regierungspräsidium die Rechnungen regelmäßig nachgeprüft, zuletzt die Rechnung
1900/01. Die Stadt sei mit Verfügung vom 05.07.1902 auf die veränderte Gesetzeslage hingewiesen
worden, hielt das Regierungspräsidium im Defektenbeschluss fest, s. StadtAH, A 200 Reg.-Nr.
1240, Stadtpfleger Klaiber 1909/10.

59 StadtAH, Bände A 62, Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung, 19.09.1907.

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