Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., ZG 1563
Hohenzollerischer Geschichtsverein [Hrsg.]
Zeitschrift für Hohenzollerische Geschichte
44(129).2008
Seite: 151
(PDF, 59 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg2008/0155
Skandal im Kaiserstammland: Der Hechinger Stadtkassendefekt 1907.

sein würden. Die Stadtgemeinde behielt sich aber vor, die Mehrforderung mit einer Mobiliarzwangsvollstreckung
einzutreiben168.

Noch am Tag des Vergleichs bat Luise Klaiber um Gnade. Sie reichte der Stadt schriftlich ihr Gesuch
um schonende Behandlung in der Defektensache ihres Mannes ein.
Justizrat Senn gab die Vereinbarung mit Magdalena Egler umgehend Anton Häußler weiter, der
Bürgermeister schickte das Schreiben am Tag darauf dem Regierungspräsidenten zur Genehmigung
. Aus Sigmaringen kam mit Datum vom 14. Mai die Antwort, dass Vergleiche von der
Aufsichtsbehörde nicht genehmigt werden müssten, die Stadtverordneten stimmten dem
Uebereinkommen in der Sitzung vom 22. Mai zu169. Senn machte sich danach ans Werk. Er vereinbarte
mit Magdalena Egler die Zahlungsmodalitäten. Die Mutter von Luise Klaiber leistete
ihre Zahlung am 4. Juni. Danach musste noch die Löschungsbewilligung für die Pfandeinträge
im Grundbuch erteilt werden170. Die von Magdalena Egler gezahlten 12.800 Mark sowie die
Kaution von 500 Mark aus dem Fürstin-Eugenie-Stipendienfonds sollen auf das Kontokurrent
der Stadtgemeinde eingezahlt werden, beschlossen die Stadtverordneten am 8. Juni171.
Anton Häußler informierte sie vor diesem Beschluss über das Gnadengesuch Luise Klaibers. Beschlossen
wurde nichts, aber Bürgermeister und Gemeindekollegien waren sich anscheinend
einig, die Witwe des Stadtrechners jetzt in Ruhe zu lassen. Das Mobiliar sollte erhalten bleiben,
fanden sie. Als Magdalena Egler vier Monate später, am 27. Oktober 1909, starb, hatte sie
getan, was in ihren Kräften stand, um ihrer Tochter zu helfen.

13. Der Mayer-Prozess

Die Stadt konzentrierte sich danach auf ihren früheren Bürgermeister. In der Sitzung am 22.
Mai 1909, als sie den Vergleich mit Luise Klaiber genehmigten, beschlossen die Stadtverordneten
auch, gegen den Bürgermeister Mayer wegen Verletzung der Aufsichtspflicht die Regreßklage
zu erheben. Senn erhielt neuerliche Vollmacht, der Bezirksausschuss Sigmaringen
genehmigte den Rechtsstreit am 4. Juni. In dem Schreiben hielt der Ausschuss ausdrücklich
fest, dass er mit der Vereinbarung zwischen der Stadt und Magdalena Egler einverstanden sei.
Bürgermeister Häußler informierte die Stadtverordneten in der oben genannten Sitzung am 8.
Juni172.

Bis zum Prozess dauerte es aber seine Zeit. Justizrat Josef Senn tat sich schwer mit seinem
Schriftsatz. Er benötigte drei Monate, um seine Klage mit Datum vom 28. August 1909 der ersten
Zivilkammer des Königlichen Landgerichts einzureichen. Die Forderung: 5522 Mark einschließlich
der durch die nachträgliche Rechnungsprüfung entstandenen Kosten in Höhe von
1091,33 Mark. Auf 27 Seiten begründete Senn die Forderung der Stadtgemeinde. Er warf
Mayer die Verletzung der Dienstaufsichtspflicht vor. Senn rollte die ganze Geschichte noch
einmal auf.

158 StadtAH, A 200, Reg.-Nr. 1240, 5. Stadtpfleger Klaiber 1909/10.

169 StadtAH, A 200, Reg.-Nr. 1240, 5. Stadtpfleger Klaiber 1909/10. StadtAH, Bände A 62, Beschlüsse der
Stadtverordnetenversammlung, 22.05.1909. StAS, Ho 235 T 7-8 Nr. 728, Defektensache des verstorbenen
Stadtrechners Klaiber in Hechingen.

170 StadtAH, A 200, Reg.-Nr. 1240, 5. Stadtpfleger Klaiber 1909/10.

171 StadtAH, Bände A 62, Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung, 08.06.1909.

172 StAS, Ho 247 T 1 Nr. 72, Erlaß von Defektenbeschlüssen bei der Stadtkasse. StadtAH, A 200, Reg.-Nr.
1240, 5. Stadtpfleger Klaiber 1909/10. StadtAH, Bände A 62, Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung
, 22.05.1909, 08.06.1909. Domänenrat Richard Schmidt, der Vertreter des Fürsten in der
Stadtverordnetenversammlung stimmte gegen dieses Vorgehen.

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