Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., ZG 1563
Hohenzollerischer Geschichtsverein [Hrsg.]
Zeitschrift für Hohenzollerische Geschichte
44(129).2008
Seite: 182
(PDF, 59 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg2008/0186
Hans Sattele und Kai Michael Sprenger

Gravierende Schäden in der Stuckdecke vor der Renovierung des Schlosses. Kreisarchiv Ravensburg
, Aufnahme: Landesdenkmalamt Baden-Württemberg.

Doch dann trat eine unerwartete Wendung ein. Die Planung „Kunst-Zentrum für die Bodensee
-Region" hatte gerade ein genehmigungsfähiges Stadium erreicht, als der Münchener Bauherr
wegen der Schwierigkeiten bei der Vermarktung seiner Idee, aber auch aufgrund der
bisherigen guten Zusammenarbeit mit Landrat Dr. Guntram Blaser, wie er in einem Brief ausdrücklich
betonte, dem Landkreis ein günstiges Kaufangebot zu unterbreiten bereit war. Über
Kaufpreis und Kaufbedingungen wurde man sich relativ schnell einig. Jetzt galt es, das Geld
zum Kauf und für die dringendsten Instandhaltungsmaßnahmen zu beschaffen, um dann die
Gremien zu überzeugen, was sich freilich als keine leichte Aufgabe für den Landrat erweisen
sollte, der schon längst das Heft zur Rettung des Schlosses in die Hand genommen hatte.

In dieser Situation zahlten sich die früheren Bittgänge des denkmalverliebten Landrates aus.
Die „Nothelfer" kannten schon das Problem, und das Flehen wurde erhört. Doch was der
Landrat in den zahlreichen vorausgegangenen Beratungen seinen Kreisräten versprochen
hatte, dass am Landkreis nur ein Teil der Erwerbskosten hängen bliebe, das musste nun auch
gehalten werden. „Es war und ist" -so brachte es der Landrat in einer Kreistagssitzung auf den
Punkt - „ für mich stets Vorbedingung, dass vom Landkreis nur ein Schloss in saniertem Zustand
übernommen werden kann." Unabdingbare Verhandlungsgrundlage war daher, dass die jetzt
neu geschätzten 2,9 Millionen DM für die notwendigsten Sanierungsmaßnahmen vom Land
abgedeckt werden müssten.

Als erste Adresse stand das Innenministerium bzw. das Landesdenkmalamt auf dem Plan.
Wegen der besonderen Bedeutung des Schlosses wurde vom Innenministerium ein Fördersatz
von 80 % (statt 33 1/3 %) des denkmalbedingten Mehraufwandes anerkannt. Ein namhafter
Betrag mit 900.000,- DM kam auch von der Denkmalstiftung, allerdings unter den Voraussetzungen
der Bildung eines Fördervereins und einer öffentlichen Nutzung, etwa als vorübergehende
Bleibe für eine kulturelle Einrichtung. Das Landwirtschaftsministerium trug ebenfalls
mit seinem Programm zur Förderung des ländlichen Raumes (PLR) mit 650.000,- DM zur Finanzierung
bei. Der Lückenschluss war geschafft, die Sanierungsmaßnahme voll finanziert.

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