Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., ZG 1563
Hohenzollerischer Geschichtsverein [Hrsg.]
Zeitschrift für Hohenzollerische Geschichte
45(130).2009
Seite: 68
(PDF, 60 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg2009/0072
Herbert Zander

Barech erhob im Jahr 1579 Klage vor dem Reichskammergericht gegen den damals
seit kurzem alleinigen Besitzer von Dettensee, Graf Christoph Ladislaus von Nellen-
burg, Dompropst des hohen Stifts zu Straßburg, Afterdechant (Unterdekan) und The-
saurarius (Kämmerer/Domherr) in Köln52. Laut Klageschrift hatte sich Barech in Horb
über den Wahrheitsgehalt des Gerüchts erkundigt, dass nach dem Tode Oswalds von
Nellenburg dessen Bruder Christoph Ladislaus den Ort Dettensee an die Grafen von
Hohenzollern-Haigerloch verkaufen würde. Christoph Ladislaus ließ Barech daraufhin
in Dettensee einsperren und erzwang von ihm bzw. seinem Bruder Elias in Aach im
Hegau einen größeren Geldbetrag. Bei der Verteidigung des Beschuldigten wurde deutlich
, dass es sich bei dem Streit im Grunde um ererbte Probleme seiner verstorbenen
Brüder Oswald und Eberhard von Nellenburg handelte. So hatte Barech weder Graf
Oswald noch dessen Nachfolger Christoph Ladislaus das fällige Schutzgeld für die drei
Jahre, die er in Dettensee gelebt hatte, entrichtet. Barechs Bruder Elias besaß von Graf
Eberhart unterschriebene Schuldverschreibungen, bei denen Christoph Ladislaus jedoch
die Echtheit der Unterschrift bezweifelte. Bei aller Rechtfertigung wollte Christoph Ladislaus
die Klage insgesamt nicht akzeptieren, da er als Geistlicher nicht der Jurisdiktion
des Reichskammergerichtes unterliege53. Dessen ungeachtet hatte der letzte Graf von
Nellenburg bis zu seinem Tod im Jahre 1591 geschäftliche Kontakte zu Juden, wie Schulden
in Höhe von 800 Gulden54 bei zwei Juden in Aach im Hegau belegen55.

In den Jahren 161856 und 162557 wird Jud Gumprecht, 1660 sein Sohn Damd Obernaiver
jud58 und 1664 sein Sohn Jud Koppe/ von Dötensee erwähnt59. Der älteste lesbare Grabstein
auf dem jüdischen Friedhof in Mühringen nennt den am 30. März 1659 verstorbenen
„Naftali gen. Hirsch ben Koppel" von Dettensee60. Seit die Herren Keller von Schleit-
heim Dettensee innehatten, finden sich recht häufig Hinweise auf die Anwesenheit von
Juden in Dettensee61, allerdings überstieg die Größe der jüdischen Gemeinde lange Zeit
nicht die Zahl von fünf Familien. Grundlegend veränderte sich dies erst, als das Kloster
Muri die Herrschaft Dettensee in Besitz nahm.

52 krezdorn, Nellenburg (wie Anm. 5), S. 37

53 HStAS, C 3 Bü 2283 (wie Anm. 42), Klage.

54 Währungsbezeichnungen ab hier: Gulden=fl; Kreuzer=xr.; Heller=hl.

55 Krezdorn, Nellenburg (wie Anm. 5), S. 41.

56 HStAS, A 202 Bü 1012: Altwürttembergisches Archiv, weltliche Zentralbehörden, Geheimer Rat,
Nagold. Gerichts, und Amtsprotokolle (1618-1665).

57 StAS, Ho 177 T 3 Bd. 601: Herrschaft Wehrstein. Amtsprotokolle (1615-1641).

58 Gemeindearchiv Nordstetten, ehem. Schlossakten Band 1 (wie Anm. 50), S. 283.

59 HStAS, A 202 Bü 1012 (wie Anm. 56), Nagold.

60 Stadtarchiv Horb/Förderverein ehemalige Synagoge Rexingen (Hg.): Gräber im Wald. Lebensspuren
auf dem jüdischen Friedhof in Mühringen. Stuttgart 2003, Grab Nr. 94.

61 Gemeindearchiv Nordstetten, ehem. Schlossakten Band 1 (wie Anm. 50); ehem. Schlossakten
Band 2: Herrschaft Keller von Schlaitheim. Amts und Strafprotokolle (1700-1717).

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