Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., ZG 1563
Hohenzollerischer Geschichtsverein [Hrsg.]
Zeitschrift für Hohenzollerische Geschichte
46(131).2010
Seite: 23
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Geraubte Heimat

den Verkaufserlösen begleicht Siegfried Frank einen Großteil seiner Verpflichtungen gegenüber
Kreditinstituten, früheren Geschäftspartnern sowie Verwandten. Bei der Veranlagung
für die sog. „Judenvermögensabgabe", der von den deutschen Juden im An-
schluss an die Novemberpogrome 1938 zu leistenden willkürlichen „Sühneleistung" an
den NS-Staat, wird dem inzwischen ausgewanderten Siegfried Frank vom Finanzamt
Sigmaringen nach Gegenüberstellung von Aktiva und Passiva ein Vermögensdefizit von
18533 RM attestiert, was ihn von der Leistung der Sondersteuer enthob.104

Der nach der Emigration noch verbliebene Grund- und Gebäudebesitz insbesondere
in Sigmaringen, Laiz, Jungnau und weiteren hohenzollerischen Ortschaften - Ende
November 1938 sind dies im Kreis Sigmaringen noch 11,7 ha landwirtschaftliche und
8,95 ha forstwirtschaftliche Grundstücke105 - wird bis zum Kriegsbeginn 1939 größtenteils
an Bauern und andere Interessenten in den jeweiligen Orten verkauft, wobei
sich der NS-Staat mit Blick auf die zu leistende Ausgleichsabgabe an das Reich die Genehmigung
der Kaufverträge vorbehält.106 Neben Frank, früher Sigmaringen, jetzt USA
tritt als Verkäufer auch Leopold Kahn aus Karlsruhe auf, auf den Siegfried Frank bei
seiner Auswanderung offenbar einen Teil seiner Immobilien übertragen hatte. Aus diesen
Grundstücksverkäufen erwächst 1941 bezeichnenderweise eine Auseinandersetzung
zwischen dem Karlsruher Polizeipräsidenten und dem für Hohenzollern zuständigen
preußischen Oberpräsidenten in Koblenz um die Genehmigung einzelner
Kaufverträge, da angeblich die erzielten Kaufpreise zu niedrig seien und damit auch die
Ausgleichsabgabe an das Reich Schaden leide.107 Die noch nicht verkauften Grundstücke
verfielen in der Folge dem Staat und wurden im Grundbuch umgeschrieben,108 die
Erlöse aus den getätigten Verkäufen sowie den noch eingegangenen Mieten zumal des
in Konstanz verbliebenen Hauses im Umfang von immerhin 39829RM wurden von
Franks bei der Hohenzollerischen Landesbank noch bestehendem Konto am 15. Mai
1943 durch den NS-Staat beschlagnahmt.109

Der umfangreiche Grund- und Hausbesitz der Familie Frank hat damit eine restlose
Ausplünderung erfahren, wobei zu den Nutznießern dieser Vermögensberaubung neben
dem NS-Staat auch Kommunen, Unternehmen, Bauern und andere Privatleute

104 Prüfung des Vermögens von Siegfried Frank für die Veranlagung zur Judenvermögensabgabe durch
das Finanzamt Sigmaringen Anfang Januar 1939 (Auszug aus Restitutionsakten des Landgerichts Hechingen
Rk 22/48 in Wiedergutmachungsverfahren Siegfried Frank, wie Anm. 18).

105 Ubersicht über in jüdischem Besitz befindliche land- und forstwirtschaftliche Grundstücke (im) Regierungsbezirk
Sigmaringen vom 29.11.1938 (StAS Ho 235 T19-22 Nr. 346).

106 Schreiben des Regierungspräsidenten in Sigmaringen an den Oberpräsidenten der Rheinprovinz in
Koblenz vom 28.6.1939 betr. Genehmigung von Kaufverträgen über landwirtschaftlichen jüdischen Besitz
im Regierungsbezirk Hohenzollern (!) (StAS Ho 199 T 4 Nr. 325).

107 Schreiben des Polizeipräsidenten zu Karlsruhe, Abteilung jüdisches Vermögen, an den Oberpräsidenten
der Rheinprovinz, Landeskulturabteilung, zu Koblenz vom 23.10.1941 betr. „Verwaltung und Verwertung
des jüdischen Vermögens", hier Leopold Isr. Kahn, Karlsruhe, Beethovenstraße 3, sowie Schreiben
des Oberpräsidenten an den Polizeipräsidenten vom 27.10.1941 (StAS Ho 199 T 4 Nr. 325).

108 Schreiben von Rechtsanwalt Ott an das Amt für Wiedergutmachung Tübingen vom 15.1.1951 (Wiedergutmachungsverfahren
Siegfried Frank, wie Anm. 18).

109 Schreiben von Rechtsanwalt Fidelis Ott an das Landesamt für Wiedergutmachung Tübingen vom
23.7.1957 mit Verweis auf den Kontoauszug der Hohenzollerischen Landesbank für den Zeitraum
14.7.1939 bis 15.5.1943 (Wiedergutmachungsverfahren Siegfried Frank, wie Anm. 18).

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