Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., ZG 1563
Hohenzollerischer Geschichtsverein [Hrsg.]
Zeitschrift für Hohenzollerische Geschichte
46(131).2010
Seite: 32
(PDF, 40 MB)
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Edwin Ernst Weber

Treffen von Klassenfreundinnen aus der Volksschule Sigmaringen beim Besuch von Lisa Heyman geb.
Frank (vorne rechts) und ihrer Tochter Patsy (vorne links) 1995 in Sigmaringen, Aufnahme vor dem Sigmaringer
Marktbrunnen (Vorlage: Beatrix Speker geb. Nipp, Sigmaringendorf).

dem lebenden Emma Frank wird 1966 rückwirkend ab 1960 darüber hinaus eine monatliche
Witwenrente von zunächst 187 DM gewährt, die sie sodann bis zu ihrem Tod
am 16. Dezember 1980 mit einer Höhe von zuletzt 747 DM bezieht.143 Ebenso wichtig
wie diese materiellen Leistungen sind für die Franks aber wohl die rechtliche und behördliche
Anerkennung des ihnen zugefügten Unrechts gewesen, so wie dies das Tübinger
Landesamt für Wiedergutmachung in einem Teilbescheid bereits am 26. August
1954 konstatiert hatte: Es stehe fest, dass Siegfried Frank in der Zeit vom 30.1.1933 bis
8.5.1945 aus Gründen der Rasse durch nationalsozialistische Gewaltmaßnahmen verfolgt
und hierdurch geschädigt worden ist. Er ist somit ein Verfolgter im Sinne des § 1
Absatz 1 Bundesentschädigungsgesetz" .UA

Ungeachtet dieser rechtlichen und behördlichen „Wiedergutmachung" und der wieder
geknüpften privaten Kontakte etlicher Sigmaringer zu den Franks hat ein öffentliches
und bewusstes Erinnern von Stadt und Bürgergesellschaft in Sigmaringen an ihre
ehemaligen Mitbürger und das an ihnen verübte Unrecht lange nicht stattgefunden. Es
ist sehr erfreulich, dass diese Studie mittlerweile den Anstoß für dieses auch für die
Stadt und die Bürgerschaft von Sigmaringen wichtige Erinnern gegeben hat.

143 Bescheid des Landesamts für Wiedergutmachung Tübingen vom 30.8.1966 (Wiedergutmachungsverfahren
Siegfried Frank, wie Anm. 18).

144 Teilbescheid Landesamt für Wiedergutmachung Tübingen vom 25.8.1954 (ebenda).

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