Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., ZG 1563
Hohenzollerischer Geschichtsverein [Hrsg.]
Zeitschrift für Hohenzollerische Geschichte
46(131).2010
Seite: 124
(PDF, 40 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg2010/0132
Karl-Peter Krauss

rige Steuerfreiheit versprochen.1 Gleichzeitig wurden entsprechend der damaligen nationalökonomischen
Theorien Edikte gegen die Auswanderung in fremde Länder erlassen,
um die Auswanderungsströme u. a. in das von den Habsburgern regierte Königreich Ungarn
zu lenken. Schließlich betrieb Joseph II. (1741-1790) eine subventionierte und aufwändige
Ansiedlung von deutschen Siedlern in einem Zeitfenster von wenigen Jahren
(1782-1786). Dies gab auch weitgehend mittellosen Siedlern die Möglichkeit der Ansiedlung
in Ungarn, wobei auch in dieser Phase vermögendere Siedler besonders bevorzugt
wurden. Diese Kolonisationsbemühungen stehen im Kontext der Konkurrenz
Preußens, des Zarenreiches sowie anderer europäischer Mächte, die sich um Siedler entsprechend
der Vorstellung „ubi populus, ibi obulus" (wo Volk ist, gibt es auch Steuern)
bemühten.

Doch auch jenseits der spättheresianischen und josephinischen subventionierten Kolonisation
wanderten Deutsche nach Ungarn aus. Denn der Verlauf der Migration aus
verschiedenen deutschen Territorialstaaten zeigt eine gewisse Unabhängigkeit von diesen
„Subventionsfenstern", obwohl das populärwissenschaftliche Geschichtsbild bis
heute von dem Paradigma ausgeht, dass die Habsburger die fast ausschließlichen Akteure
der Ansiedlung waren. Diese staatszentrierte Fokussierung ist indes angesichts
des Engagements ständischer Entscheidungsträger im Königreich Ungarn kaum haltbar
. So wird das wirkungsmächtige Bild von den „drei Schwabenzügen" als Mythos
entlarvt. Auch der Auswanderungsgang aus den hohenzollerischen Landen stand nicht
in zwingender Abhängigkeit von diesen Phasen staatlicher Kolonisation. Wer über genügend
eigene Mittel verfügte, hatte durchaus immer die Möglichkeit einer Ansiedlung
als Bauer bzw. Kleinbauer in einer Grundherrschaft oder aber als Handwerker in einer
Stadt. Legt man die Regesten von Werner Hacker zu Grunde, so ragen für die hohenzollerischen
Gebiete folgende Jahre zahlenmäßig prägnant heraus: 1712 mit offiziell registrierten
149 Fällen (Familien und Einzelpersonen), 1771 mit 232 Fällen, das heißt zu
einem Zeitpunkt, als die offizielle spättheresianische Kolonisation schon abgeschlossen
war.2 Denn am 31. Mai 1771 wurde im Wochenblatt von Günzburg publiziert, dass
schon in einem Hofdekret vom 20. März 1771 dargelegt worden sei, dass es bei dem
Entschluss bleiben solle, daß nemlich in das Temeswarer Bannat und in die Königlich
Hungarische Kamerai-Herrschaften die Übersendung keiner Teutschen Familie zu gestatten
seye, außer die sich ausweisen könnte, das sie im Stande wäre, sich durch einige
Zeit selbst zu erhalten, und sich auf denen ihnen anweisenden Gründen, die Häuser und
den Fundum instr[u]m[en]tum anzuschaffen.1" Andererseits hatte die josephinische Kolonisation
eine deutliche Sogwirkung, wenngleich die Zahlen nicht mehr die Höhe der
theresianischen Zeit erreichten, 1785 waren es 59, 1786 88 Fälle. Als 1786 die Vergünstigungen
eingestellt wurden, betraf das wiederum nicht diejenigen, die nachwiesen, da-

1 Eine Kurzfassung des Ediktes ist abgedruckt in: Anton Tafferner: Quellenbuch zur donauschwäbischen
Geschichte, Bd. 1. München 1974, S. 207/208 (Nr. 124).

2 Werner Hacker: Auswanderung aus dem Raum der Hohenzollerischen Lande nach Südosteuropa im
17. und 18. Jahrhundert. Eine Dokumentation. In: Zeitschrift für Hohenzollerische Geschichte 5 (1969),
S. 45-230. Gezählt wurden nur die von Hacker als sicher nach Ungarn Ausgewanderten, vermutlich ist die
Zahl der tatsächlich nach Ungarn abgewanderten Personen deutlich höher.

3 Staatsarchiv Sigmaringen (fortan StAS) Ho 172 T2 Bü. 356.

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