Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., ZG 1563
Hohenzollerischer Geschichtsverein [Hrsg.]
Zeitschrift für Hohenzollerische Geschichte
46(131).2010
Seite: 129
(PDF, 40 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg2010/0137
Erben und Sterben

Wien, 22.10.1784. Bestätigung des Wechselherrn Johann Baptist Bouvard über den Erhalt des Geldes, das
an den Basilius Damianovitz (Damjanovic) in Sombor zur Auszahlung an die Geschwister Horn weitergeleitet
werden soll, 22.10.1784. StAS Ho 202 T3 Nr. 197 (Quellendokumentation Nr. 4.12.).

kostspieligen und unsicheren Postweg, sondern über die k. k. Gesandtschaft transferiert
werden sollten.21 Mitunter gab es auch erhebliche Probleme mit der Identifizierung
der Empfänger. In anderen Fällen wurde zu spät bemerkt, dass nichtberechtigte
Personen das Erbe an sich gezogen und dann zur Rückzahlung verpflichtet wurden -
wie der im Distrikt von Werschetz (ung. Versec, serb. Vrsac) sich aufhaltende Sebastian
Mayer im Jahre 1760.22 Tragisch waren vorkommende Geldverluste wie im Fall von
Kilian Horn aus Fünfkirchen (ung. Pees), dem 1817 ein Teil des stattlichen Erbes von
1500 Gulden auf dem Postweg zwischen Wien und Fünfkirchen entwendet wurde.23
Immer wieder wurde auch die Dauer der Transaktion beklagt.

Die Akten der untersten administrativen Ebene der Auswanderungsgebiete stellen den
eigentlichen Kern der für die Erbschaftsvorgänge bedeutsamen Dokumente dar. Sie werden
der sog. „freiwilligen Gerichtsbarkeit" zugeordnet. Dabei geht es um die rechtlich
geregelte Fürsorge für geschäftsunfähige, unmündige Personen wie Kinder oder Kranke,
aber auch von abwesenden Personen. Hier handelt es sich im weitesten Sinne um vormundschaftliche
Akten. Zum anderen ist die Vermögensverwaltung von Nachlässen verstorbener
Personen oder deren Erbschaft von Bedeutung. Die Vielfalt der Benennung
dieser Akten und ihre differenzierte Provenienz sind ein Spiegel der komplexen unter-

21 Hessisches Staatsarchiv Marburg, 250, Nr. 598.

22 FHKA, NHK, Banater Akten, Bü. 162,Fasz. 39, 1763/1769, fol. 244.

23 StAS Ho 202 T 3 Nr. 197 sowie Baranya Megyei Leveltär (Komitatsarchiv Baranya), Pees, Väros Tanäc-
sänak Iratai (Akten der Ratsversammlung der Stadt Fünfkirchen, PVTI), IV.1003.b.

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