Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., ZG 1563
Hohenzollerischer Geschichtsverein [Hrsg.]
Zeitschrift für Hohenzollerische Geschichte
46(131).2010
Seite: 147
(PDF, 40 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg2010/0155
Erben und Sterben

Erbtheil zu übermachende 100 fl. geschrieben, einige Antwort aber nicht habe erhalten
können, mit der Bitte; wie Ihnen disfalls in seiner dermahligen Bedürftigkeit obrigkeitlich
an Händen gehen möchten.

Und gleichwie wir auch berichtet worden, daß diese ernannte Pfleg-Vätter samt der
daselbstigen Stadt Obrigkeit Eüer Wohlgeborn unmittelbahr untergeben seyen.
Also sollen wir Euer Wohlgebohrn nahmens obernannten Bräuknechts Fidelis ganz
höflichst anersuchen, Wohldieselbe ersagte Pfleg-Vätterr nach Anleitung beygehender
Addresse zur baldmöglichster Übermachung der hochbenöthigten 100 fl, samt dem
Taufschein beliebigst anzuhalten geruhen möchten. Die wir unter Anerbietung gefälliger
Gegendiensten mit der vollkommensten Hochachtung verharren Euer Wohlgeborn.
Peterwardein, denll. Novembris 1765.

Dienstergebenster N. N. Stadt Richter und Rath der Kayserlich Königlich Privilegir-
ten Militär Frey- und Schützen Compagnie allda.

Daß Geld wäre bey Herrn Wolfgang Thomas Schelungger in Ulm gegen Schein in
Wiener Correns zu erlegen, Peterwardein den 25 Octobris 1765. Paul Braun.

1.2. Peterwardein, 07.01.1766. Erneutes Schreiben von Richter und Rat der Stadt
Peterwardein an die Stadt Haigerloch

Präzisierung der Bitte, dass Fidel Marmon das angeforderte Geld wegen einer erlittenen
schweren Krankheit braucht, aber auch einen Taufschein, weil er ein Brauhaus
übernehmen und heiraten will.

Hoch- und Wohlgebohrne Großgünstig-Hochgehrteste Herren!
Indeme, daß wir den Empfang des Hochschätzbaresten von 8ten Decembris anni
prioris, so hier den 4ten diß [Monats] eingetroffen, mit ergebenster Danck-Verbun-
denheit zu bestättigen die Ehre haben; wollen wir auch beliebigst anverlangter mas-
sen zu berichten, unermanglen; waßmassen der für geforderte Fidelis Marmon auf
Befragen sich geäussert habe, daß Er die angezeigte 100f. zu Auslöß einer und anderer
in der erlittenen schwehren Kranckheit versetzter Haab-Sachen wie nicht minder
zu Anschaffung einiger Leibs-Nothdurften höchst nöthig hätte, des Taufscheins
aber von darinnen unumgänglich bedürftig wäre, weilen Er unweit Großwardein
sich auf ein Bräuhauß zu setzen, und zu vereheligen intentioniret seye; Übrigens beziehen
wir uns auf unser lezt-voriges, bitten nochmahlen, diesem Menschen, welcher
sonst von einer sehr guten Aufführung ist, nach Möglichkeit zu helfen, und verharren
mit aller Veneration Euer Hoch und Wohlgebohrn Unser grosgünstig- und Hochgeehrtesten
Herren. Peterwardein, den 7ten Januar 1766.
Dienstergebenste N: N: Stadt Richter und Rath allda.

mögen Buch führen. Die Einnahmen bestanden in der Regel darin, dass das Pflegevermögen gegen Zins an
weitere Personen verliehen wurde. Nicht selten wurden auch evtl. noch vorhandene Immobilien (Acker,
Wiesen u.a.) des sog. Pfleglings verpachtet, wobei auch diese Einnahmen verbucht wurden. Gerade in Krisenzeiten
war es für die Vermögensverwalter mitunter nicht einfach, die verliehenen Gelder zurückzufordern
, was oft zu Verzögerungen bei der Auszahlung der Erbschaften führte. Für Ihre Mühewaltung erhielten
die Vormundschaftsverwalter eine Aufwandsentschädigung aus dem Vermögen des sog. Pfleglings.

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