Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., ZG 1563
Hohenzollerischer Geschichtsverein [Hrsg.]
Zeitschrift für Hohenzollerische Geschichte
46(131).2010
Seite: 158
(PDF, 40 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg2010/0166
Karl-Peter Krauss

3.7. Rottenburg, 25.09.1779. Abschrift. Erneutes Schreiben des Oberamts Rottenburg
an die Verwaltung der Herrschaften Haigerloch und Wehrstein in Haigerloch

Es wird eine Antwort auf die Frage angemahnt, wer die Summe nach Ungarn übermitteln
solle und ob der Anton Bauer von Schwalldorf eine Entschädigung für seine Unkosten
bekommen würde.

3.8. Haigerloch, 01.10.1779. Antwortschreiben der Herrschaft Haigerloch und
Wehrstein an das Oberamt Rottenburg

Es wird berichtet, dass es sehr schwer war, die gegen Zins verliehenen Gelder der Genoveva
Sailer einzutreiben, daher sei bisher keine Antwort erfolgt. Bis Martini würde
der Betrag aber an Anton Bauer in Schwalldorf übergeben, der vor dem Versand über
Vorderösterreich für seine Bemühungen entlohnt werden soll.

3.9. Haigerloch, 18.01.1780. Vermerk von Hofrat und Obervogt Widmann der
Herrschaft Haigerloch-Wehrstein

Es wird festgehalten, dass Anton Bauer eine Vollmacht von Genoveva Sailer erhalten
hat, um das Erbe für sie zu übersenden. Allerdings ist der Beamte sehr verwundert, dass
Anton Bauer die hohe Summe von 50 Gulden für diese Mühe bekommen soll. Es wird
zugleich festgehalten, dass der österreichische Landvogt versichert hat, dass evtl. zu
Unrecht kassiertes Geld von Anton Bauer wieder zurückgefordert wird. Inzwischen
sei das Geld im Rentamt Rottenburg gegen Quittung hinterlegt worden, es solle unverzüglich
nach Ungarn gesendet werden.

Actum Haigerloch, den 18. Jenner 1780.

Nachdem die in Ungarn gezogene Genofeva Seiler von Höfendorf die ihre nach bey-
ligenden Inventario zustehende 400fl. 45 xr. 3 hl. Erhguth ein- so anderesmale nacher
Neu Balanka abzuschicken das Ansinnen machte, inzwischen aber ihrem Vettern
Anton Bauer von Schwalldorf solche einzutreiben und an sie nacher Ungarn zu
überliefern die Wollmacht ertheilte, für welche Mühewaltung er [...] für seine jedes-
mals geäußerte und in der Thatt bezeugte Freundschafts-Gesinnungen 50 fl. abzuziehen
berechtiget seyn solte: So ermangelte man diesorts nicht, disen Erbs betref in
möglichster Bälde bey zu schafen, dem Anton Bauer zumal auch zwei gebührliche
Auslagen nach richtiger Ermeßigung zu überantworten, die anverlangte 50 fl. aber um
so mehr zurük zu halten, als man in Ansehung der Legitimation so ziemlich ein Zweifel
setzen mußte. [...]

Und da man nun der Sache sich nicht weiters beladen, und mit dem Oberamte eine
so geringfügige Praetension abweisen wollen, so hab ich die über Abzug der vom Vogt
eingebrachten Kästen und herrschaftlichen Gebühren annoch remanirende 298fl. 5 xr,
2 h Landvogt von Blanck selbst eigen übergeben nebst der beygelegten Rechnung mit
dem Ansinnen, disen Betrag unmittelbar nach der beygelegten Addresse der Genofeva
übermachen zu lassen; solte es aber vor billich ermessen über die erhaltene 41 fl.

49 xr. dem Anton Bauer noch weiters 8fl. 11 xr. überantworten, das die Summe von

50 fl. erfület werde: So seye es eine nicht ganz gleichgültige Sache, nur wolt ich zu meiner
Legitimation mir so viel erbetten, das Bauer sich schriftlich zu der Ausgabe derselben
verbunden, und so ihnen über kurz oder lange sich ofenbaren solte, das eben
dies Vermächtnis per 50 fl. ein blos ungegründetes Vorgeben gewesen seye, das aber ihm

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