Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., ZG 1563
Hohenzollerischer Geschichtsverein [Hrsg.]
Zeitschrift für Hohenzollerische Geschichte
46(131).2010
Seite: 160
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg2010/0168
Karl-Peter Krauss

lege mich dero Hochgnädigen Herrschaft demütigst zu Füßen und Lebe in getres-
term Hofnung.

Meiner Hoch Löblichen und allergnädigsten Herrschaft getreue Dienerin biß in Tod
Genaveva Seillerin. Signatum Neu-Pallanka, den Ilten Föbruar 1780. [L. S.J Coram
nobis N. N. Judice et Juratis praefatae Possessionis Neo-Pallanka132.

3.12. Neu-Palanka, 13.08.1780. Erneuter Brief von Genoveva Sailer an die Herrschaft
Haigerloch

Der vom Richter und einem Geschworenen mit unterzeichnete Brief ist der Hilfeschrei
einer verzweifelten Frau, die davon berichtet, dass ihr inzwischen Hab und Gut konfisziert
wurde und ihr Mann weggelaufen sei. Jetzt droht sie, sich an die Kaiserliche Majestät
zu wenden, damit sie ihr Erbe bekäme. Doch zu diesem Zeitpunkt lag das Geld
schon sieben Monate beim vorderösterreichischen Oberamt Rottenburg.

An eine Hochlöbliche Heyerlochische Herrschaft als Meinen Gnädigsten Herrn Herrn!
Weillen ich Meiner Hoch gnädigsten Herrschaft meine Noth in mein lezten Schreiben
schon geofenbaret habe, wie es mir göhet und dannoch würt mir mein Gelt auf behalten
welches vor Gott und der gantzen Welt eine Sündt ist, ich habe schon mein Leben
auf diser Welt sadt, dan eine gesätze Petlerin bin ich schon, und habe mich auf mein
Erbtheil gäntzlich verlassen, Hauß und Pich angeschafet, und habe denen Leüthen
versprochen, lengstens biß Monath Septembris zu bezahlen, undjezt ist die Zeit verflo-
ßen, seyndt mir die Schultnerm altäglich vor die Thierm gelofen, und nicht nur das
allein dieses!, sontern mein Mann ist auch vor Schant von mir geloffen, also ich will
meine Meinung gantz kurtz und gut schließen und mein Brodt muß ich ohnehin Pet-
lenm, mein Hab und Gut ist mir wech genohmen worden. Nun also haben meine
Hoch geEhrteste Herrn genug auß meinem Schreiben vernehmen können, wie und
auf was Arth sie mich in dem Petl-Stab gesetzet haben, ich über schicke ihnen zwar
alhier in disen Brief ein Wexel Zetl, daß mein Erbtheil auf den Wexel komet ich will
mich ein Monath getulten, ich schwere aber zu Gott und allen HeilligfenJ wan ich biß
dahin mein Erbtheil nicht136 bekome, so will ich mich auf den Wech"7 machen, werde
nicht nur vor meiner Herrschaft, sontern solte ich gar zu meiner Kayserlichen Maystät
göhen, um einen guten Prief und dißen werde ich als dann selbstenm zum rechten
Herrn übergeben, es begreftiget Richter, und Geschworenen, und die gantze Gemeinte
mit ihren In Sigl. Dessen lebe in baltiger getrösten Hofnung und verbleibe meiner Hoch
Gnädigsten Herrschaft eine treu aufrichtige Dienerin biß in Todt Genafeva Seillerin.
Better Miller Richter, Kasber Frank, Geschwor[ner].
Signatum Neü Pallanka, den 13ten Octobris 1780. L. S.

131 Getroster.

132 Randbeschädigung; Ubersetzung: In unserem Beisein Richter und Geschworene des vorgenannten
Dorfes Neu-Palanka.

133 Gemeint ist: Gläubiger

134 Tür.

135 Betteln.

136 Wort nachträglich eingefügt.

137 Weg.

138 Wort nachträglich eingefügt.

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