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Iiiig: Kundgebungen Verstorbener.__ 147

seelischen Organismus eröffnen, ja sie können uns bis zu der Pforte
führen, hinter der das Geheimnis des Todes sich selbst entschleiert, aber
unser Sinnenbewußtsein und unser logisches Bedürfnis durch diese Pforte
lindurchzuführen und ihnen drüben das entschleierte Geheimnis zu zeigen
, das vermögen sie nicht, denn an der Pforte des Todes erlahmt ihre
Ueberzeugungskraft.

Zahlreiche Beobachtungen und Prüfungen ortsgebundener Spuk-
erscheinungen, die sich nachweisbar an manche Sterbefälle anschlössen
und Jahre und Jahrzehnte, ja selbst Jahrhunderte fortdauerten, haben
mich zu der Ueberzeugung geführt, daß es sich hier tatsächlich um Daseinsäußerungen
Verstorbener handelt, aber nicht um sinnenbewußte,
sondern um unter- oder somnam bulbewußte mit einem eigengesetzlichen
, von dem sinnenbewußten verschiedenen Verlauf. Aber die Beweisführung
aus solchen Spukerscheinimgen darf nur dann als schlüssig
angesehen werden, wenn die Individualität des Spuks den Charakter des
Verstorbenen bewahrt. In dem ven A. Konecny mitgeteilten Fall, der
überdies kein Fall von Dauerspuk ist, ist diese Bedingung nicht erfüllt
Der Verstorbene, der während seines Lebens streng und mit Erfolg bemüht
wrar, .seiner Tochter gegenüber das Geheimnis zu bewahren, und der
den Hauptmann R. beauftragt hat, diese nach seinem Tode über ihre Herkunft
aufzuklären, fällt nach seinem Tode plötzlich aus der Rolle und
plaudert mit einer Geschwätzigkeit, die seinem Wesen in keiner Weise
entspricht, der Tochter gegenüber voreilig aus, was ihr der Hauptmann
sagen wird. Das hätte der sinnen b e w u ß t e Maler P., welcher der
persönlichen Aufklärung seiner Tochter bei Lebzeiten so peinlich aus
dem Wege ging, gewiß auch im Tode nicht getan, und der
unterbewußte zweimal nicht. Denn unterbewußte
Konflikte und Wünsche, die wissend geworden sind, reagieren sich ab
und verlieren die Energie einer nach Verwirklichung strebenden Autosuggestion
. Wäre also die sich ^urch das Medium kundgebende Personifikation
in Wirklichkeit der verstorbene Maler gewesen, dann wäre er
w i s s e n d gewesen — denn er wußte ja, daß seine Tochter aufgeklärt
werden wird —, und die autosuggestive Kiaft des Wunsches hatte sich,
wenn sie je einmal vorhanden war, im Augenblick der medialen Kundgebung
erschöpft gehabt. Die Identität der Charaktere ist also in diesem
I* all nicht bloß nicht erwiesen, sondern sie ist nachweisbar nicht vorhanden
. Man könnte vielleicht noch einwenden, P. habe durch diese
Kundgebung das versprochene Zeichen ven seinem Fortleben geben
wollen. Wäre dies jedoch der Fall gewesen, so hätte er, der doch als
mediale Personifikation sehr bewußt und mitteilsam war, dies
Ficher, wenn auch nur mit einem eitizigeu Wort, zum Ausdruck gebracht.
Daß dies nicht geschah, spricht wiederum gegen die Identität der
medialen Personifikation mit dem Verslorbenen.

Ich mag den Fall betrachten, wie ich will, so finde ich weit mehr
Gründe für eine animistische als eine spiritistische Deutung, und glaube
durch ihre Mitteilung dem Heim Berichterstatter gedient zu haben, der
am Schlüsse seiner Ausführungen bemerkte, daß es ihm lieb wäre, aus
dem Leserkreis einen Widerhall zu vernehmen, aus dem „eine andere,
als eine- spiritistische Erklärung zulässig erschiene".

lu


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