http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zs_para1934/0218
Fünftes Heft
Mai 1934
Experimentelles.
Zur Frage der Kriminaltelepathie.
Von Prof. Dr. Oskar Fischer, Prag.
Es liegt im menschlichen Wesen und ist eine, ich möchte sagen Selbstverständlichkeit
, daß man bei jeder, auch ganz neuen Wissenschaft, mit der man
sich befaßt, schon die eventuellen praktischen Seiten und Konsequenzen dieses
Wissensgebietes erwägt und zu verwenden trachtet. So ergeht es auch der
Metapsychologie; ist es doch so verlockend, die „Sensitiven" oder sogenannte
Medien, die über Fähigkeiten verfügen, welche die Leistungen der normalen
Sinnesorgane weitaus überflügeln, dort zu verwenden, wo der gewöhnliche
Mensch, der nur auf seine Sinnesorgane angewiesen ist, versagt. Die Möglichkeiten
der praktischen Verwendung sind verschieden, eine der bekanntesten ist
die sogenannte Kriminaltelepathie. In erster Linie muß betont werden, daß
sowohl der Ausdruck als auch der Begriff „Kriminaltelepathie" falsch sind;
man sollte eigentlich darunter alle Verwendungsmöglichkeiten metapsychischer
Fähigkeiten in kriminellen Fragen subsummieren und es so auch verstehen.
Vorerst wollen wir uns hier darüber klar werden, unter welchen Umständen
und welche metapsychischen Fähigkeiten zur Klärung krimineller Fragen
in Betracht kommen können; es gibt^da verschiedene Möglichkeiten:
I. Man kennt den Täter nicht, aber es liegen Schriften vor, welche von
dem Täter stammen oder stammen dürften. In einem solchen Falle käme
die Graphologie zur Geltung; wenn es dem Graphologen gelänge, den Täter so
deutlich zu beschreiben, daß man von der Person des Schreibers-Täters eine
halbwegs brauchbare Vorstellung bekäme, dann hätte man auf graphologischer
Basis eine Art Steckbrief in «der Hand. Eine solche Personsbeschreibung kann
schon die gewöhnliche, schulmäßige Graphologie geben; zu besseren, detaillierteren
Resultaten führt die nur von besonderen Sensitiven geübte Graphologie
vom Typus Schermann, also die von mir sogenannte Metagraphologie, auf die
wir noch später zurückzukommen haben werden.
II. Es könnte vorkommen, daß ein Verbrechen begangen wurde und man
den Täter nicht genau kennt; aber es ergibt sich eine solche Situation, daß
mehrere, faßbare Personen verdächtig sind. Hier könnte ein Graphologe etwa
vom Typus Schermann Brauchbares leisten; wenn man dem Graphologen die
verschiedenen Schriften der etwa in Betracht kommenden Personen vorlegt
und wenn er über irgendeinen der Betreffenden etwas mit dem Verbrechen
Übereinstimmendes aussagen könnte, denn hätte man Anhaltspunkte, weitere
Recherchen zu pflegen.
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