Institut für Grenzgebiete der Psychologie und Psychohygiene e. V., Frei122-Z6
Zeitschrift für Parapsychologie
9=61.1934
Seite: 201
(PDF, 78 MB)
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Fischer: Zur Frage der Kriminaltelepathie.

201

Ob das, was er geschildert hat, sich wirklich abgespielt hat, ist nicht zu
eruieren, die Möglichkeit ist natürlich gegeben, doch ist dies kein sicherer Beweis
. Auch wenn ich diesem Versuche nicht die Bedeutung eines Beweises beimessen
will, so ist es jedenfalls interessant, wie R. den maskierten Gegenstand
richtig erfaßte. Doch auch in diesem Versuche wußte ich, was der Gegenstand
darstellte, und so wie im vorigen Versuche ist auch hier der Einwand, es handle
sich um ein telepathisches Experiment, vollständig berechtigt. Besonders kritische
Skeptiker könnten einwenden, R. hätte den Gegenstand doch erkannt,
hätte es jedoch vor mir nicht gezeigt.

Versuch 7. Ein anderes Mal legte ich ihm ein gewöhnliches Jagdgewehr
vor.

R. sagte: „Damit ist etwas geschehen, vielleicht ein Unfall, aber jedenfalls
kein Verbrechen; da hat jemand jemanden erschossen, aber nicht beabsichtigt,
nur so zum Schrecken, jemand gut Bekannten, so wie beim Putzen, den Bruder,
den Vater oder die Schwester. Aus Unvorsichtigkeit — aber vielleicht doch nicht
ganz aus Unvorsichtigkeit, vielleicht aus Unterbewußtsein — und hat es doch
gewünscht. Der Eigentümer dieses Gewehres ist groß oder eigentlich mehr mittlerer
Figur, er ist aber hager, sehr guter Denker, gute Phantasie, bißchen ner-
vös, auch überspannt, scheinbar rnil einem organischen Fehler behaftet... Der
Mann dürfte schon tot sein, gestorben ist er an diesem Gewehr, hat das Gewehr
einmal... (R. steht dabei auf, hält das Gewehr mit dem Lauf an die Kinnlade
und hebt langsam den einen Fuß zum Drücker, so wie wenn er versuchen wollte,
mit dem Fuß das Gewehr abzufeuern, und sagt): Da, in der Kinnlade hat es ihm
einen furchtbaren Schlag gegeben, muß aber nicht gestorben sein, muß sich so
angeschossen haben. Die Gegend ist eine Lichtung ganz im Freien, macht einen
parkähnlichen Eindruck. Aber nein, es ist schon doch richtig: Der Mann ist
an diesem Selbstmord gestorben, aber an einem Unterbewußtseins-Selbstmord."

Das Tatsächliche: Das Gewehr gehörte einem Verwandten von mir, der in
Amerika in einer Farm lebte. Er war ein unausgeglichener Phantast, stets unzufrieden
, und hat sich dort mit diesem Gewehre erschossen. Die näheren Umstände
blieben mir unbekannt. Das Gewehr habe ich geerbt und benütze dasselbe
als Jagdgewehr. Zu bemerken ist, wie sich R. langsam zu dem richtigen
Schlüsse durchringt. Er erfaßt sofort das Unglück, das mit dem Gewehre geschah
, erwähnt ausdrücklich, es sei kein Verbrechen gewesen, schwankt zwischen
Unfall und Anschießen eines anderen, bis er zum Schluß dezidiert erklärt, der
Eigentümer habe sich damit erschossen und imitiert das Hantieren eines Menschen
, der sich mit einem Gewehre erschießen will. Zu betonen wäre auch,
daß ich das Gewehr viel länger (vielleicht zehnmal so lange) besitze, als es der
Eigentümer besaß, der sich damit erschoß, und daß das Gewehr mit mir mancherlei
Jagdabenteuer erlebte, nur daß mit dem Gewehre, seit es in meinem
Besitze ist, kein Unglück geschah. Doch von mir erfaßte R. gar nichts. Auch
in diesem Falle ist der Einwand der Telepathie gegeben, doch ist gerade hier bemerkenswert
, daß ich während der Zeit, als R. redete, auch an andere Begebenheiten
, die ich mit dem Gewehre erlebte, gedacht hatte. Trotzdem wurde
nichts davon von R. erfaßt. (Fortsetzung folgt.)


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