Institut für Grenzgebiete der Psychologie und Psychohygiene e. V., Frei122-Z6
Zeitschrift für Parapsychologie
9=61.1934
Seite: 213
(PDF, 78 MB)
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Bruck: Hellsehen in die Zukunft? Zufall?

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sem Falle Causeret! Ob H. wirklich eine parapsychische Begabung war, dazu
konnte die Wissenschaft keine Stellung nehmen, da IL sich ihr niemals für eine
größere experimentelle Versuchsreihe zur Verfügung gestellt hat. Einige an Gerichtsstelle
angeblich gelungenen Versuche spielen keine entscheidende Rolle.
Aber nehmen wir einmal an, H. sei wirklich paragnostisch für Telepathie und
Hellsehen begabt gewesen (und habe nur ab und zu bei seinem öffentlichen Auftreten
, wo doch alles oder fast alles klappen mußte, sich irgendwie nachhelfen
lassen), so steht doch hier allein der Pariser Fall zur Erörterung. War hier IL
ein echter Prophet? Tatsächlich ist ja C. ermordet worden, und IL hat ihm das
vier Monate vorher angekündigt. Aber die bloßen Tatsachen genügen hier keineswegs
zur wissenschaftlichen Beweisführung, daß hier jedes rationale, etwa
auf irgendwelcher Kombination beruhende, Vorher wissen auszuschließen ist.

Kann aber vor allem die Übereinstimmung zwischen ILs Worten und der
Ermordung C.s nicht auf einem verblüffenden Zufall beruhen? Wer will das
sicher entscheiden? Allenfalls darf bei IL, der doch immerhin, mit oder ohne
Berechtigung, ein Hellseher zu sein behauptete, ein Zufall nicht mit der gleichen
Bestimmtheit angenommen werden, wrie das bei dem ausgesprochenen
Nicht-Hellseher C. der Fall ist.

Es bliebe also auch bezüglich eines Zufalls bei einem „Unentschieden",
wenn es nicht noch eine dritte Möglichkeit gäbe, die, wie so oft die Wahrheit,
in der Mitte läge, nämlich zwischen einem fragwürdigen Hellsehen und einem
romantischen Zufall: es kann nämlich auch der Verwirklichung
einer „Prophezeiung" von jemand nachgeholfen worden
sein, der um diese „Prophezeiung" wußte, wobei er auch
gleichzeitig den Glauben an einen verhängnisvollen Zufall
in die Tragödie hin^inkalkulierte. Ich stütze mich bei
dieser Auffassung auf den Prozeßbericht. Nämlich: die Richter, die die Angeklagte
zu zwei Jahren Gefängnis verurteilten (was nach Pariser Hechts-
anschauungen eine recht hohe Strafe für einen tötlichen Schuß aus Eifersucht
ist, da oft Freisprechung erfolgt), haben der Frau nicht geglaubt, daß
die Waffe im Streit plötzlich von selbst losgegangen sei. Nahm das Gericht
also mit gutem Grunde eine absichtliche Tötung an, so ist folgender Gedankengang
erlaubt: Causeret hatte bei seiner etwas selbstgefälligen Art die
Geschichte von seinem burlesken Wahrsage-Zweikampf nicht zuletzt auch
seiner Geliebten erzählt. Dann kann man aber auch ruhig schließen, daß
später die mit Grund eifersüchtig gewordene Frau, ganz gleich übrigens, aus
welchen Motiven sonst noch, jedenfalls aber in Kenntnis der „Prophezeiung"
von einer Ermordung ihres Liebhabers, nun ganz bewußt selbst das Schicksal
leiten, oder vielmehr selbst das prophezeite Schicksal spielen wollte, indem
sie den Mann erschoß. Es wäre ein SpieJ mit Worten, hier von einer Prophezeiung
zu sprechen. In Wahrheit war es dann weder eine echte Prophezeiung,
noch ein echter Zufall, sondern es war „keins von beiden". Hanussen hatte nur
mit seiner „Prophezeiung" Glück gehabt, und der fröhliche Causeret war
schließlich nur ein Pechvogel. Hinter den Kulissen stand aber nicht das deter-


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