Institut für Grenzgebiete der Psychologie und Psychohygiene e. V., Frei122-Z6
Zeitschrift für Parapsychologie
9=61.1934
Seite: 255
(PDF, 78 MB)
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Fischer: Zur Frage der Kriminaltelepathie.

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Fällen 10 und n, daß eine telepathische Übertragung trotz gegebener Möglichkeit
ausblieb, was zum Teil auch auf die Fälle 7 und 9 zutrifft. Beim Versuch
7 wußte ich von dem Selbstmord und wußte auch von den weiteren Schicksalen
des Gewehres in meinem Besitz; 11. erfaßte nur eine Hälfte dessen, was
ich innerlich verlangte, nämlich den ersten Besitzer und sein Schicksal, also das
stark affektbetonte Geschehen um den Gegenstand, d?s übrige nicht. Beim Versuch
9 trifft etwas Ähnliches für den Blutfleck zu. Im Versuch 10 wußte ich
von der Geschichte des Gegenstandes — einem recht gräßlichen Selbstmorde —,
und trotzdem versagte R., übernahm also die durch meine Person mögliche telepathische
Übertragung nicht. Dasselbe sehen wir im Versuche n, der sich auf
meinen Revolver bezieht. Wir entnehmen daraus, daß die metapsychischen Prozesse
nicht derartig sind, daß man sie im vorhinein irgendwie berechnen könnte.

Wie schon erwähnt, verfügt R. wohl über telepathische und psychometrische
Fähigkeiten, letztere werden z. B. in den Versuchen 12—16, ich kann wohl sagen,
einwandfrei bewiesen, und sie zeigen auch auf die interessante Tatsache hin,
daß eine lange Zeit verfließen kann, ohne daß das fragliche psychische Etwas,
das dem Gegenstande anhaften mußte, verschwindet (siehe Versuch 12). Weiler
sehen wir, daß in den Versuchen 2, 3, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11 die Telepathie keinen
störenden Einfluß ausübte, folglich hätte man erwarten können, daß R. auf
Grund der überwiegenden psychometrischen Fähigkeiten ausgezeichnete Erfolge
in frischen Kriminalfragen haben müßte. Dem widerspricht jedoch das Resultat
des Versuches 17, in dem trotz der guten Fähigkeiten unvermeidbare Fehlerquellen
auf Basis des telepathischen Transfers auftauchen. Dabei liegen in diesem
Versuch die Verhältnisse überaus günstig, so daß man einen klaren Einblick
in den Mechanismus der Vorgänge erhält. Dadurch nämlich, daß es sich
hier um keinen Gegenstand handelt, sondern daß der Sensitive in die Räumlichkeiten
geführt wurde, hat sich eme derartige Situation ergeben, daß die angenommenen
psychischen Eindrücke des gesuchten Gegenstandes viel zu schwach
oder vielleicht gar nicht vorhanden waren; überdies war der Verlust der Dokumente
dem Hausherrn und seiner Frau sehr peinlich und lag nur kurze Zeit
zurück, so daß sich diese psychisch intensiv damit beschäftigt hatten. Aaf diese
Weise bekommt die Annahme, daß das Übergewicht auf die Seite des telepathischen
Transfers gelangte, den Charakter eines Beweises.

Wenn auch der Versuch 18 nicht so eindeutig ist wie der Versuch 17, so
spricht doch so vieles dafür, daß R. einen telepathischen Transfer von der Polizei
empfangen hatte, doch ist die Unschuld des Kellners dadurch, daß das Gegenteil
nicht erwiesen wurde, nicht einwandfrei. Auch wenn ich diesen beiden Versucher
* noch keine Versuche mit corpora delicti von frischen, noch nicht geklärten
Kriminalfällen gegenüberstellen kann (Versuche sind zwar im Gange, sind
aber nicht spruchreif), so ist mit dem bereits Gesagten erwiesen, daß bei kriminalistischen
Versuchen mit Sensitiven der telepathische Transfer eine stark störende
Rolle spielen kann und das Resultat in diesem Sinne verschiebt; es spielt
die Telepathie, ich möchte sagen, die Rolle eines „stärkeren Störsenders", der
alles andere übertönt. Solche Fälle können in praxi auch zu Insinuationen füh-

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