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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zs_parapsychologie1966-09/0045
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ULRICH TIMM

deshalb der Vorschlag gemacht, bei der Zahl Null einfach die erste Karte,
bei der Zahl i die zweite Karte und allgemein bei der Zahl n die der n-ten
Karte folgende Karte abzuheben. Nachdem dieser Vorschlag einmal aufgetaucht
war, war es angebracht, ihn auch zu berücksichtigen, da aus
früheren Experimenten der Eindruck entstanden war, daß die paragno-
stische Leistung Croisets häufig von scheinbar nebensächlichen Ereignissen
während des Experiments beeinflußt wird, so daß seine Aussagen
nur bei Berücksichtigung dieser Vorkommnisse interpretiert werden
können. In diesem Fall war daher durchaus damit zu rechnen, daß die
Beschreibung Croisets auf die nach der vorgeschlagenen Modifikation
des Losverfahrens ermittelte ZP zutraf. Zugleich mußte natürlich weiterhin
das ursprüngliche Losverfahren weitergeführt werden. Es wurde
deshalb der Beschluß gefaßt, die auf beide Weisen ermittelten Personen
beide als gleichberechtigte ZPn anzusehen und dementsprechend die Auswertung
auf beide zu beziehen.

Durch die Auslosung wurden auf diese Weise zwei ZPn (mit den Nummernkarten
9 und 17) ermittelt, die beide am folgenden Tage unter Zugrundelegung
des Originalprotokolls sowie eines vorläufigen Fragebogens
mündlich exploriert und am 22. 1. Croiset persönlich gegenübergestellt
wurden. Erst danach wurde der endgültige Fragebogen aufgestellt.
Diesen füllten zu einem späteren Zeitpunkt insgesamt 50 Kontrollpersonen
aus. Nach Auszählung der Zustimmungszahlen, die die einzelnen
Fragen des Fragebogens im Durchschnitt erhalten hatten, konnten nach
der üblichen Methode (vgl. Timm 1965) die Gewichtszahlen («Ver-
rechnungswerte») für jede Aussage sowie der von jedem Teilnehmer erlangte
Gesamtwert (S) berechnet werden. Auf Tabelle I sind u. a. Mittelwert
(M) und Standardabweichung (cj) der S-Werte innerhalb der Kontrollgruppe
sowie die S-Werte der beiden ZPn (S), die zugehörigen t-
Werte (t) und die resultierende Zufallswahrscheinlichkeit (P) angeführt.
Das Ergebnis ist für beide ZPn mindestens auf dem i%-Niveau signifikant
. Es ist zwar nicht allzu hoch, fällt aber dadurch auf, daß es bei bei-
den ZPn etwa gleich hoch ist, obwohl von vornherein keine besondere
Ähnlichkeit zwischen zwei durch ein Zufallsverfahren bestimmten Personen
zu erwarten war. Faßt man beide Resultate zusammen, so ergibt
sich aus dem gleichen Grund ein weit höherer t-Wert (vgl. die dritte
Zeile der Tabelle), der nur noch eine Zufallswahrscheinlichkeit von
0,0005 besitzt. Erst durch dieses hohe Kombinationsergebnis gewinnt


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