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Freiburger historische Bestände - digital
Albert-Ludwigs-Universität Freiburg
Universitätsarchiv Freiburg, A5/35
Privilegien (Libri Bullarum, Concessionum, Confirmationum, Resolutionum, Transactionum etc. (Pars Prima))
Freiburg im Breisgau, 1450-1605
Blatt: 88v
(PDF, 114 MB)
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(z. B.: 12v, 20r)
Inhalt
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[fol. 1] (20.04.1455) Papst Calixt III beauftragt den Bischof von Konstanz zu der von Erzherzog Albrecht von Österreich beabsichtigten Gründung der Universität Freiburg und verleiht dieser dieselben Privilegien wie jene, die die Universität Wien besitzt.
[fol. 2] (03.09.1456) Bischof Heinrich von Konstanz beurkundet in besonderem Auftrag des Papstes Calixtus III. die Gründung der Universität zu Freiburg durch Erzherzog Albrecht von Österreich, und überträgt dem jeweiligen Bischof von Basel das Kanzleramt.
[fol. 3] (21.06.1457) Bischof Heinrich von Konstanz bestätigt die der Universität Freiburg zu inkorporierenden Pfarreien Ehingen, Rottenburg, Freiburg, Breisach, Winterthur, Warthausen, Mettenberg und den Altar St. Nikolaus in Niederessendorf.
[fol. 6] (28.08.1456) Erzherzog Albrecht von Österreich inkorporiert der von ihm gegründeten Universität Freiburg die Pfarrkirchen zu Freiburg, Ehingen, Rottenburg, Breisach, Winterthur, Warthausen, Mettenberg und Ensisheim und den Altar zu Essendorf.
[fol. 8] (18.12.1456) Kaiser Friedrich III. bestätigt die Gründung der Universität Freiburg durch Erzherzog Albrecht von Österreich, die von letzterem vorgenommene Inkorporation verschiedener Pfarrkirchen an die Universität (28.08.1456, Wien), und nimmt die Universität in kaiserlichen Schutz.
[fol. 11] (19.11.1456) Kredenzbrief von Erzherzog Albrecht von Österreich an die Bischöfe von Augsburg, Konstanz und Basel für Matthäus Hummel und Thüring von Hallwil zwecks der in der Stadt Freiburg i. Br. zu errichtenden und zu stiftenden Hohen Schule sowie der Inkorporation verschiedener Pfarrkirchen an diese.
[fol. 11] (12.03.1457) Erzherzog Albrecht zu Österreich bestätigt die Verleihung der Pfarrei Villingen an die von ihm gestiftete Universität Freiburg im Breisgau.
[fol. 12] (21.07.1457) Bischof Heinrich von Konstanz bestätigt die der Universität Freiburg zu inkorporierenden Pfarreien Ehingen, Rottenburg, Freiburg, Breisach, Winterthur, Warthausen, Mettenberg und den Altar St. Nikolaus in Niederessendorf.
[fol. 13] (21.09.1457) Albrecht, Erzherzog zu Österreich, bestätigt für sich, im Namen seines Bruders und des Erzherzogs Sigmund zu Österreich, die Schenkung zweier Zehntel der Zehnten zu Villingen, die bisher der Rat der Stadt Villingen zahlte, an die Universität Freiburg im Br.
[fol. 14] (17.04.1456) Bischof Heinrich von Konstanz verkündet die von Erzherzog Albrecht beabsichtigte und von Papst Calixt III genehmigte Gründung der Universität Freiburg und fordert auf, etwaigen Einspruch innerhalb von 30 Tagen bei ihm in Konstanz zu erheben.
[fol. 15] (21.09.1457) Erzherzog Albrecht von Österreich verleiht der von ihm gegründeten Universität Freiburg Statuten und Freiheiten. Bürgermeister und Schultheiß erklären mit Rat der Stadt Freiburg, dieselben stets zu berücksichtigen.
[fol. 22] (09.12.1460) Erzherzog Sigmund von Österreich bestätigt die Stiftung und Ausstattung der Universität Freiburg durch Erzherzog Albrecht von Oestreich und nimmt sie in seinen Schutz.
[fol. 24] (17.05.1464) Erzherzog Sigmund verschreibt der Universität Freiburg jährlich 40 Gulden zur Entschädigung für die von seiner Gemahlin Eleonora von Schottland an Peter Kaiser verliehene Pfarrei Winterthur.
[fol. 25] (09.11.1468) Erzherzog Sigmund von Österreich inkorporiert der Universität Freiburg die Pfarrkirchen zu Essendorf, Jechtingen, Burkheim, Reute, Neuburg a.D. bei Marchtal, Ellwangen, Assmannshart bei Biberach, ferner drei Chorherrenpfründen zu Rottenburg am Neckar, Horb und Rheinfelden.
[fol. 27] (28.01.1469) Erzherzog Sigmund von Österreich verzichtet auf Belehnungsrechte an den inkorporierten Pfarrkirche zu Essendorf, Jechtingen, Burkheim, Reute, Neuburg a.D., Ellwangen, Assmanshart, ferner je ein Kanonikat zu Rottenburg a. N., Horb und Rheinfelden.
[fol. 30] (20.02.1469) Bischof Hermann von Konstanz bestätigt die der Universität Freiburg von den Herzögen Albrecht und Sigmund von Österreich verliehenen kirchlichen Pfründe in Freiburg, Ehingen, Rottenburg, Breisach, Winterthur, Warthusen, Mettemberg, Essendorf, Jechtingen, Burkheim, Neuenburg, Ellwangen und die Kanonikate in Horb und Ehingen a.N.
[fol. 31] (15.12.1464) Bischof Burkard von Konstanz inkorporiert der Universität die Pfarrkirche zu Freiburg, deren Patronatsrecht Erzherzog Albrecht mit ausdrücklicher Zustimmung des Erzherzogs Sigmund an sie übertragen hat, mit allen Rechten, Freiheiten und Einkünften und mit der Verpflichtung, dem Konstanzer Bischof oder Kapitel einen vicarius perpetuum zu präsentieren.
[fol. 33] (10.04.1467) Bischof Hermann von Konstanz inkorporiert der Universität Freiburg die Pfarrkirche zu Mettenberg, deren Patronatsrecht ihr von Erzherzog Albrecht mit Zustimmung des Kaisers Friedrich und des Erzherzogs Sigmund übertragen worden war.
[fol. 34] (30.03.1468) Bischof Hermann von Konstanz inkorporiert der Universität Freiburg die Pfarrei Warthausen.
[fol. 36] (20.02.1469) Bischof Hermann von Konstanz inkorporiert der Universität Freiburg die Pfarrei Essendorf, deren Patronatsrecht von den Erzherzogen Albrecht und Sigmund der Universität übertragen wurde.
[fol. 37] (20.02.1469) Bischof Hermann von Konstanz inkorporiert der Universität Freiburg den St. Nikolausaltar der Pfarrei Essendorf, deren Patronatsrecht von den Erzherzogen Albrecht und Sigmund der Universität übertragen wurde.
[fol. 39] (17.05.1470) Bischof Hermann von Konstanz inkorporiert der Universität Freiburg die Pfarrkirche zu Jechtingen, deren Patronatsrecht von den Erzherzogen Albrecht und Sigmund der Universität übertragen wurde.
[fol. 40] (17.05.1471) Bischof Hermann von Konstanz inkorporiert der Universität Freiburg die Pfarrkirche zu Neuenburg a.d.D., deren Patronatsrecht von den Erzherzogen Albrecht und Sigmund der Universität übertragen wurde.
[fol. 41] (27.02.1481) Bischof Hermann von Konstanz inkorporiert der Universität Freiburg die Pfarrkirche zu Reute, deren Patronatsrecht von den Erzherzöge Albrecht und Sigmund der Universität übertragen wurde.
[fol. 43] (20.12.1471) Bischof Hermann von Konstanz inkorporiert auf Bitten des Rektors der Universität Freiburg die dem Haus Österreich gehörige Pfarrei Burkheim.
[fol. 44] (04.03.1472) Bischof Hermann von Konstanz inkorporiert die Pfarrei Rottenburg a.N. der Universität Freiburg.
[fol. 46] (12.01.1481) Papst Sixtus IV. bestätigt die Inkorporation der Pfarrei Ehingen, die von Erzherzog Albrecht von Österreich der Universität übertragen wurde, gegen eine Entschädigung von 375 Gulden an Melchior von Meckau für seinen Verzicht.
[fol. 48] (12.01.1481) Papst Sixtus IV. bestätigt den Vergleich mit Melchior von Meckau über eine jährliche Pension für seinen Verzicht auf die Pfarrei Ehingen a.d.D.
[fol. 49] (20.06.1482) Bischof Otto von Konstanz bewilligt der Universität Freiburg nach Vorlage päpstlicher Entscheidungen, daß die Pfarrei Ehingen nach Resignation des Melchior von Meckau durch einen Vikar versehen wird.
[fol. 50] (04.11.1474) Die Stadt Freiburg vergibt vier Priesterpfründe zum Nutzen der Universität als Stipendien an Dr. Hans Weidenberg, Hans Weidmann, Lorenz Rosenzweig und Caspar Liechtenfels.
[fol. 52] (01.09.1484) Erzherzog Sigmund teilt Dr. Conrad Stürtzel, dem Superattendent der Universität mit, dass die Regenten der Universität Lekturen oder Kollaturen versehen dürfen.
[fol. 52] (22.03.1499) Bischof Kaspar von Basel inkorporiert auf Bitten der Universität Freiburg, die von Erzherzog Albrecht verliehene Pfarrei Ensisheim und gestattet, dass sie miz einem Vikar versehen wird.
[fol. 54] (07.11.1507) Die Universität beansprucht die Verfügungsgewalt über alle Kanonikate und Pfarreien.
[fol. 57] (02.12.1491) Papst Innozenz VIII. ernennt den Abt von St. Trudpert und die Domdekane von Konstanz und Straßburg zu Konservatoren der Besitzungen und Rechte der Universität Freiburg.
[fol. 61] (10.02.1488) Erzherzog Sigmund von Österreich erteilt seine Einwilligung, dass die Universität Freiburg einen Konservator vom päpstlichen Stuhl erbete, um weiteren Nachteilen an ihren Kirchenpfründen etc. durch geistliche und weltliche Personen vorzubeugen.
[fol. 62] (13.04.1492) Kaiser Maximilian erteilt seine Bestätigung zu dem von der Universität Freiburg von Papst Innozenz VIII. erbetenen und erlangten Konservatoriums und Konvervators zur Wahrung ihrer Rechte bei den ihr zugewiesenen Pfründen.
[fol. 63] (12.08.1493) König Maximilian erlaubt der Universität nach Erfahrung der gegenwärtigen Pestzeit, wenn notwendig, die Universität zu verlagern nach Ensisheim, Thann, Breisach, Neuenburg, Endingen, Waldkirch, Villingen, Zell, Riedlingen, Sulgen (Saulgau?), Mengen, Ehingen, Munderkingen.
[fol. 64] (12.09.1484) Papst Innozenz VIII. verleiht dem Rektor das ius incarcerandi et absolvendi precussores clericorum.
[fol. 65] (30.09.1484) Privilegium apostolicum für den senior theologiae doctor, exkommunizierte Studierende freisprechen zu dürfen.
[fol. 65] (23.04.1493) Maximilian I. gibt seine Einwilligung, dass die Universität Freiburg alle diejenigen, die Güter (einen Wyger?), die zur inkorporierten Pfarrei Ehingen gehören, entziehen, vor ihren Konservator und Richter laden sollen.
[fol. 68] (21.06.1494) Caspar von Mörsperg, Landvogt, vermittelt einen Vergleich zwischen Universität und Stadt „der aber nit angenommen ist aus ursachen hernach folgendt“.
[fol. 72] Es folgen 8 Punkte, warum die Universität den Vergleich ablehnte.
[fol. 74] (04.07.1494) König Maximilian nimmt nach Übernahme der Regierung der ober- und vorderösterreichischen Lande, die ihm Erzherzog Sigmund abgetreten hatte, die Universität Freiburg in seinen Schutz und bestätigt ihr alle ihre Privilegien und Einkünfte.
[fol. 75] Einrichtung einer Lektur und einer Pension für Melchior von Meckau.
[fol. 76] Petrus de Vicentia, Bischof, Generalauditor der päpstlichen Kammer, vidimiert die Bulle Papst Sixtus des IV., durch welche dieser der Universität Freiburg die ihr von den Erzherzögen Sigmund und Albrecht von Österreich sowie den Bischöfen Burkard und Hermann von Konstanz inkorporierten Kirchen bestätigt.
[fol. 77] (17.01.1495) Bischof Friedrich von Augsburg vermittelt den Vergleich in der Streitsache zwischen Universität und Johann Truchsess zu Waldburg dem Jungen, betreffend die Lehenschaft der Pfarrei Essendorf und der Caplanei St. Nikolausaltar daselbst.
[fol. 78] (01.09.1484) Erhart, Abt von St. Märgen vidimiert (1488 März 8), dass Sigmund, Erzherzog von Österreich, Hans Jacob von Bodmen angewiesen hat, die Universität Freiburg in der Präsentation auf die zwei Chorherren-Pfründe zu Ehingen a.N. und zu Horb, die derselben vom Haus Österreich zugeeignet wurden, zu unterstützen.
[fol. 78] (29.11.1505) Brunhanns und Bernhard Schmidt als Münsterpfleger bekennen, dass sie mit Bewilligung des Rats für sich und ihre Nachkommen geloben, Rektor und Regenten an ihren Begräbnissen und ihrer Kapelle keineswegs Abbruch zu tun.
[fol. 78] (06.11.1481) Vertrag zwischen der Universität Freiburg und Johann Beck, Kirchherr zu Villingen, Junker Dietrich Plotz von Rottweil und dem Armenspital zu Villingen, über den großen Fruchtzehnt zu Villingen.
[fol. 79] (15.11.1483) Konrad Arnold von Schorndorf, Rektor, beleiht auf den Hof des Conrad Wagner in Luzern gegen jährliche Zinsen von drei Pfund sechs Schilling und drei Fastnachtshennen.
[fol. 81] (13.03.1484) Kaufbrief der Universität gegenüber Johannes Kerer, der wieder gestrichen wurde.
[fol. 83] (1512) Auftrag zur Anfertigung eines Universitätszepters
[fol. 84] (07.07.1502) König Maximilian bestätigt die Inkorporationen von Pfarreien und Chorpfründe des Erzherzogs Sigmund (09.11.1468)
[fol. 87] (06.06.1441) Syfryd Waltz und Jakob Waltz, dessen Sohn, verkaufen ihr Lehen zu Lüttra (Lautern) an Konrad Tettnang, genannt Haebe, das sie von dem ehrwürdigen Herren Meister Wilhelm von Tettnang haben, um 181/2 fl. Rheinischer Währung.
[fol. 87] (16.07.1442) Abt Heinrich zu Marchtal, Bentz Flur d. Ä., und Peterman Ammant ze Unleidingen schlichten zwischen Wolff vom Stain und Maister Wilhelmen, Kirchherrn zu Neuenburg, einen Streit über das Gut zu Lutrun (Lautern) des Sigfrid Waltzer.
[fol. 88] (20.06.1447) Ritter Claus von Viltpach schlichtet in der Ratsstube von Ehingen einen Streit zwischen Hans Käppler, Vogt zu Urach und Wolf von Stain.
[fol. 90] (11.03.1449) Meister Wilhelm Gabler, Kirchherr zu Neuenburg, beurkundet dem Wolf Stein von Richenstein, das sogenannte Gut des Sigfrid Waltz zu Lutren (Lautern), das er guten Glaubens inne hat, dem Hans Wagner vorbehalten zu haben.
[fol. 92] (1486) Schlichtung eines Streits zwischen der Universität und Conrad Später wegen Zehnt in Untermarchtal mit Nennung der Streitpunkt wegen des auf dem Feld 1486 verdorbenen Zehnts.
[fol. 92] (15.03.1491) Urteil des württembergischen Hofgerichts wegen des Zehntstreites, auf das sich Conrad Später beruft.
[fol. 93] (12.02.1491) Friedrich Bischof von Augsburg bestätigt das Urteil des württembergischen Hofgerichts im Streit zwischen der Universität und Conrad Später wegen des Zehnts in Untermarchtal.
[fol. 96] (10.10.1494) Ulrich Rotpelz stiftet eine Pfründe auf den St. Oswaldaltar in Münster zu Freiburg.
[fol. 99] (28.12.1495) Testament des Ulrich Rotpelz
[fol. 102] (07.03.1494) Stiftung des Nikolaus Locherer auf den St. Sebastiansaltar im Freiburger Münster.
[fol. 107] (24.09.1477) Vergleich zwischen der Universität und dem Johanniterkomtur einerseits und Konrad Leutz, Jakob Gutgesell und Mathias Vetter andererseits wegen Korn- und Heuzehnt in Villingen.
[fol. 108] (07.07.1502) König Maximilian bestätigt die Inkorporationen von Pfarreien und Chorpfründe des Erzherzogs Sigmund.
[fol. 111] (09.11.1457) Hans Bernhard Schnewlin im Hof und seine Ehefrau Margarethe von Kilchen stiften eine Pfründe auf den neuen Altar der Heiligen Bernhard, Margarethe, Conrad und Sebastian im Freiburgeer Münster.
[fol. 114] (09.11.1457) Magister Johannes Waderos bestätigt die Richtigkeit der vorgenannten Stiftung.
[fol. 122] (10.03.1449) Hans Mucherer aus Munderkingen verkauft einen Acker an Hänslin Sorger.
[fol. 122] (11.03.1449) Wolf vom Stein von Richenstein beurkundet, dass man ihm das Gut aus dem Lehen, das aus dem Lehen des Kirchherren von Neuenburg stammt, mit Zustimmung des Meisters Wilhelm Gableer erhalten habe und dafür ein anderes Gut gegeben habe. Dies habe er von Freiherr Wilhelm von Gundelfingen besiegeln lassen.
[fol. 123] Wolf Stein beurkundet, dass Michel Runtz ihm ein Gut zu Lautern zu eigen gegeben habe, das zum Lehen des Kirchherren von Neuenburg gehöre. Dafür habe er ein Gut von Heinrich von Reisch erworben.
[fol. 124] (14.05.1509) Entscheidung der vorderösterreichischen Regierung in Ensisheim im Streit zwischen Universität und Stadt Freiburg.
[fol. 128] (27.11.1570) Papst Pius V. erlaubt der Universität Freiburg entgegen den Statuten, die nur Kleriker zulassen, die wenigstens Magister Theologicus sind, dass zu Rektoren auch Laien, "etiam conjugati aut bigami" gewählt werden können, sofern sie nur der katholischen Religionsangehören.
[fol. 130] (27.11.1570) Papst Pius V. beauftragt die Bischöfe von Konstanz, Freising und Augsburg, die Ausführung seines Privilegs betreffend Zulassung der Laien zum Rektorat der Universität Freiburg zu überwachen.
[fol. 149] 1. Vertrag: Erzherzog Sigmund entscheidet im Streit zwischen der Universität und Stadt Freiburg wegen verheirateter Universitätsverwandter. (06.06.1478)
[fol. 151] 2. Vertrag: Erzherzog Sigmund entscheidet im Streit zwischen der Universität und Stadt Freiburg wegen verheirateter Universitätsverwandter. (02.06.1478)
[fol. 154] 3. Vertrag: Vergleich zwischen Universität und Stadt Freiburg über Auslegung und Handhabung der universitären Privilegien. (23.09.1501)
[fol. 157] De sepultura academica (1559-1603)
[fol. 160] 4. Vertrag: Entscheidung der vorderösterreichischen Regierung in Ensisheim im Streit zwischen Universität und Stadt Freiburg. (14.05.1509)
[fol. 165] 5. Vertrag: Johannes, Abt von Tennenbach, Gregor [Reisch], Prior der Karthaus, Johann Kolherr und Conrad Stürzel von Buchheim, Erbschenk im Elsass und Vogt zu Kaisersberg, schlichten den Streit zwischen der Universität und Stadt Freiburg. (22.01.1517)
[fol. 184] 6. Vertrag: Johannes, Abt von Tennenbach, Conrad Stürzel von Buchheim, Erbschenk im Elsass und Vogt zu Kaisersberg und Gregor [Reisch], Prior der Karthaus bestätigen den Schiedspruch zwischen der Universität und Stadt Freiburg. (17.01.1523)
[fol. 186] 7. Vertrag: Johannes Abt von Tennenbach, Conrad Stürzel von Buchheim und Gregorius [Reisch], Prior der Carthaus zu Freiburg beurkunden den gütlichen Vergleich im Streit zwischen Universität und Stadt Freiburg. (04.01.1524)
[fol. 190] 8. Vertrag: Wilhelm von Rappoltstein, kaiserlicher Rat und Gangolf von Geroldseck vermitteln als Kommissare einen Vergleich zwischen Universität und Stadt Freiburg. (29.05.1539)
[fol. 194] (30.05.1561) Die vorderösterreichische Regierung schickt der Universität Freiburg auf deren Bitten Abschriften.
[fol. 195] Eidesformel, die die drei Häupter der Stadt Freiburg jährlich dem Rektor schwören.
[fol. 195] (03.05.1567) Erzherzog Ferdinand II. wendet sich an die Universität und bestellt Kommissare für die Streitschlichtung zwischen Universität und Stadt Freiburg betreffend Witwen und Erbschaften.
[fol. 196] (16.02.1567) Erzherzog Ferdinand II. wendet sich an die Stadt Freiburg und bestellt Kommissare für die Streitschlichtung zwischen Universität und Stadt Freiburg betreffend Witwen und Erbschaften.
[fol. 198] (22.03.1564) Die vorderösterreichische Regierung wendet sich an die Stadt Freiburg wegen deren Verweigerung des Eides gegenüber der Universität.
[fol. 199] (05.09.1567) Die vorderösterreichische Regierung wendet sich erneut an die Stadt Freiburg wegen deren Verweigerung des Eides gegenüber der Universität.
[fol. 201] (15.06.1568) Erzherzog Ferdinand erteilt der Stadt Freiburg die Anordnung, den Eid der drei Häupter der Stadt gegenüber der Universität zu leisten.
[fol. 202] 9. Vertrag: Ferdinand, Erzherzog zu Österreich stellt den Schlichtungsvertrag zwischen Universität und Stadt Freiburg wegen Witwen, Erbschaften usw. aus. (09.01.1571)
[fol. 213] 10. Vertrag: Wilhelm Böcklin von Böcklinsau, erzherzoglicher Rat, und Jacob Holtzapfel, vorderösterreichischer Kanzler beurkunden als Kommissare den Vergleich zwischen Universität und Stadt Freiburg wegen des Gebäudeerwerbs (Neues Kollegium). (13.01.1579)
[fol. 217] 11. Vertrag: Vergleich zwischen Universität und Stadt Freiburg in Prozessions- und Präzedenzstreitigkeiten. (21.01.1589)
[fol. 219] (21.06.1494) Caspar von Mörsperg, Landvogt, vermittelt einen Vergleich zwischen Universität und Stadt „der aber nit angenommen ist aus ursachen hernach folgendt“.
[fol. 223] Es folgen 8 Punkte, warum die Universität den Vergleich ablehnte.
[fol. 225] (08.11.1605) Vertrag zwischen der Universität und der Stadt Freiburg, betreffend 19 Punkte, unter anderem Präzedenz bei Prozessionen, verheiratete Universitätsverwandte usw.
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