Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., RA 2014/102
Ecker, Alexander
Das neue Anatomiegebäude der Universität Freiburg: Beschreibung und Geschichte; Festprogramm zur Einweihungsfeier des neuen Anatomiegebäudes am 11. November 1867
1867
Seite: 34
(PDF, 10 MB)
Bibliographische Information
Startseite des Bandes
Anatomische Literatur

  (z. B.: IV, 145, xii)



Lizenz: Public Domain Mark 1.0
Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/RA_2014_102/0038
34

So konnte im Juli 1863 die medicinische Facultät ihren Antrag- auf einen
Neubau, den sie abermals einstimmig fasste und mit der ganzen früheren Motivirung
wiederholte, mit etwas mehr Aussieht auf Erfolg stellen und es erfolgte
denn auch alsbald ein Rescript des Ministerium des Innern, des Inhalts
„man sei geneigt, den Antrag höchsten Orts zu befürworten und beauftrage
den Senat, Plan und Kostenüberschlag vorzulegen." Diese wurden alsbald
durch Hrn. Universitäts - Baumeister Schneid er, die Pläne im Einvernehmen
mit dem Professor der Anatomie, gefertigt, von Facultät, Senat und — mit
einigen Modifikationen — von der Oberbaudirection genehmigt und vom
Senat (30. Oktober 1863) dem Ministerium vorgelegt.

So weit gieng Alles vortrefflich, nun begannen aber erhebliche
Differenzen, die nahe daran waren, abermals Alles in Frage zu stellen. Der
Senat hatte in seiner Vorlage die Bitte gestellt, dass der Aufwand für den Bau
aus Staatsmitteln bestritten werde. Dieses Gesuch, ja selbst ein Zuschuss aus
Staatsmitteln wurde jedoch leider (4. Feb. 1864) vom Ministerium lnitEntschieden-
heit abgeschlagen und in ausführlichem Erlass diese Entscheidung begründet.')
Dass diese Entscheidung von den meisten Angehörigen der Universität mit

]) Das neue Gebäude werde zunächst, so heisst es in dem Erlass, und
fast ausschliesslich im Interesse der Universität hergestellt und soll
derselben seiner Zeit zu Eigenthum zugewiesen werden. Die Universität
besitze aber ein ansehnliches Vermögen, der laufende Aufwand
für dieselbe werde, soweit die Erträgnisse jenes Vermögens
nicht reichen, durch Zuschüsse aus der Staatskasse (Dotation) be-


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/RA_2014_102/0038