Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., S 8624-58.1936
Almanach agricole d’Alsace et de Lorraine: Landwirthschaftlicher Kalender
Strasbourg, 58. Jahrgang.1936
Seite: 109
(PDF, 47 MB)
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und sogar mehrere Monate ausdehnendes
Inkubationsstadium aufweise. Bereits eine
gewisse Zeit vor Ablauf dieses Inkubationsstadiums
, d. h. manchmal schon 14 Tage vor
Ausbruch der manifesten Krankheit, ist der
Hund schon gefährlich und vermag durch
Biss die Wut zu übertragen. Dieser Umstand
ist von eminenter Wichtigkeit und erheischt
die Vorsicht, jeden Hund, welcher
gebissen hat, auch wenn er noch so normal
scheint, einzusperren und zu beobachten und
zwar mindestens vierzehn Tage lang, sodass,
wenn in dieser Zeit die sich in der Regel sehr
rasch abwickelnden charakteristischen Krankheitsmerkmale
eintreten, die wahre Natur des
etwa bestehenden Leidens ohne weiteres feststellbar
ist. Einem beissenden Hunde gegenüber
muss man mit äusserster Vorsicht vorgehen
und nie von vorneherein gebissene
Personen vertrösten und von der Schutzimpfung
abhalten. Auch hüte man sich,
einen beissenden Hund sofort zu töten, denn
auf diese Weise wird die klinische Beobachtung
des Tieres unmöglich und damit die
Diagnose der Tollwut sozusagen unmöglich
gemacht.

Damit soll aber nicht gesagt sein, dass alle
Bisse tollwütiger Hunde die Wut beim
Menschen herbeiführen. Ungefähr 5 bis 10%
der gebissenen Personen können davon erkranken
. Besonders gefährlich sind infizierte
Bisse im Gesicht, am Halse und an den
Händen, weniger gefährlich an den von
Kleidern geschützten Körperstellen. Je
näher die Bisswunde dem Gehirn oder
Rückenmark liegt, umso folgeschwerer
ist sie.

Bezüglich der Behandlung der Tollwut sei
darauf hingewiesen, dass jede lokale Behandlung
der Bisswunde und ihres Bereiches vollkommen
nutzlos ist. Weder Ausbrennen
noch Amputieren vermögen die weitere Ausbreitung
des Tollwutgiftes im Organismus
aufzuhalten. Die Impfung bildet die einzige
und rationelle Behandlungsart und ihre
schützende Wirkung, obwohl sie (die
Impfung) nach dem infizierenden Biss erfolgt,
ist eben nur möglich dank der schon erwähnten
ziemlich langen Inkubationszeit, welche
durchschnittlich 40 Tage beträgt, aber, wie
gesagt, auch Monate lang, ja über ein Jahr
hinaus, dauern kann.

Selbstverständlich müssen [gebissene Personnen
rechtzeitig vor Ablauf des Inkuba-

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tionsstadiums geimpft werden. Ist dieses,
wie bei multiplen Gesichtsbissen, wesentlich
verkürzt oder erfolgt die Schutzimpfung
überhaupt zu spät, so vermag der erforderliche
Impfschutz sich vor Ablauf des Inkubationsstadiums
nicht mehr zu bilden -und der
gebissene Mensch kann in der Folge tollwutkrank
werden.

Die beste Verhütungsweise der menschlichen
Tollwut besteht in der rationellen Bekämpfung
dieser Krankheit beim Hunde und
dies ist durch die veterinärpolizeilichen Massnahmen
des Viehseuchengesetzes gewährleistet
, deren Durchführung eine rasche Ausrottung
dieses Uebels ermöglicht.

Aufgabe des behandelnden Arztes gegenüber
eines gebissenen Patienten ist es demnach
immer, nach dem beissenden Hunde zu
fahnden und unbedingt dessen Tötung zu
verhindern, dagegen dessen alsbaldige Untersuchung
und 14-tägige Beobachtung durch
einen Tierarzt zu veranlassen und für die
rechtzeitige Schutzimpfung zu sorgen,
namentlich wenn es sich um zahlreiche, erhebliche
und namentlich auch tiefe Bisse, besonders
im Gesicht, handelt.

Die Maul- und Klauenseuche.
Die Frage der Uebertragbarkeit dieses
Leidens auf den Menschen hat von jeher
allerhand Kontroversen hervorgerufen. Doch
gar manche Beobachtung gestattet mit gewissem
Rechte die Möglichkeit menschlicher
Ansteckung. Um sich über den Punkt, ob
der Mensch mit Aphtenseuche angesteckt
werden kann oder nicht, klar zu werden, muss
man natürlich über den Charakter, das Wesen,
die Eigenschaften des Ansteckungsstoffes und
den Uebertragungsmodus dieser Krankheit
einigermassen informiert sein.

Die Aphtenseuche befällt unter unseren
landwirtschaftlichen Haustieren das Rind, das
Schaf, die Ziege und das Schwein.

Die Hauptmerkmale bestehen in einem nach
dem 3—6-tägigcn Inkubationsstadium einsetzenden
kurz andauernden Infektionsfieber,
alsdann Bildung von Bläschen und Blasen im
und am Maul, an den Klauen und am Euter,
nach deren Platzen hochgerötete, sehr schmerzhafte
Geschwüre zurückbleiben, welche aber
heim gewöhnlichen günstigen Verlauf bald abheilen
. Das bestehende Fieber ruft mehr oder
weniger erhebliche Verdauungsstörungen und
eine starke Verminderung, wenn nicht totale


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