Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 3582-1
Badische Bibliothek: systematische Zusammenstellung selbständiger Druckschriften über die Markgrafschaften, das Kurfürstenthum und Großherzogthum Baden (Teil 1,2: Staats- und Rechtskunde, Bd. 2)
1898
Seite: 335
(PDF, 31 MB)
Bibliographische Information
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Privatrecht.

V. Denkschrift des Referenten zum Fünften Buch (Erbrecht) des Entwurfs.

VI. Zusammenstellung der gefassten Beschlüsse.

VII. Denkschrift des Eeferenten zum Entwurf eines Einführungsgesetzes nebst
Zusammenstellung der Beschlüsse zu diesem Entwurf. 32 + 92 4-30 +
63 + 33 + 38 + 22 S. (Karlsruhe. - Chr. Fr. Müller'sche Hofbuchdruckerei
. 1888. 1889.)

Kommission f. d. zweite Lesung des Entwurfs eines Bürgerl. Gesetzb.
f. d. Deutsche Reich. Zusammenstellung der Vorschriften des Entwurfes
des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche nach
den bei der zweiten Lesung des Entwurfs des Bürgerl. Gesetzbuches
in erster Berathung gefassten Beschlüssen. Vorlage des Referenten
Prof. Dr. (Albert) Gebhard, Grossherzogl. bad. Geh. Rat. (87, 4,
7 S.) Berlin: Druckerei der Aktien-Gesellschaft Pionier. 1895.

Binz, Das bürgerliche Gesetzbuch für das Deutsche Reich. Vortrag
(gehalten am 3. März 1896 im nationalliberalen Verein zu Karlsruhe).
46 S. Karlsruhe, Druck und Verlag von F. Thiergarten (Badische
Presse). 1896.

Heinsheimer, Karl, Das deutsche Bürgerliche Gesetzbuch mit seinen
Nebengesetzen und das Badische Recht. Lieferung 1. 2,i (wird vollständig
in 5 Lieferungen). Karlsruhe, G. Braun. 1898.

Hachenburg, Max, Das Bürgerliche Gesetzbuch für das Deutsche
Reich. Vorträge gehalten in den Jahren 1896/97. 454 S. Mannheim
, J. Bensheimer. 1898.

Einführung des Bürgerlichen Gesetzbuchs für das Deutsche Reich zum
1. Januar 1900. Gesetzentwurf und Kommissionsberichte über die Ausführung
des Bürgerlichen Gesetzbuchs, s. Kammerverhandlungen 1898.

Das Handelsrecht, s. S. 173.

Handelsgesetzbuch, Wechselordnung von F. v. Neubronn, s. S. 221
Justizgesetze. Vgl. unten B 1 und C,

B. Einzelgebiete aus dem Landesrecht

i. Sammlungen und allgemeinere Darstellungen.

Archiv für die Rechtspflege und Gesetzgebung, s. Einleitung S. 10.

Verfassung der Staatsanstalten (1807), s. S. 85.

Verfassung der Körperschaften (1807), s. S. 85: Die Verfassung.

Rheinländer, C. L. TL, Praktisches Handbuch für jeden Staatsbürger
Badens. Ueber Eheverträge, Schenkungen unter Lebenden,
Testamente, Vermögensübergaben und das gesetzliche Erbrecht, Nach
dem Code Napoleon als Badisches Landrecht. Mit einigen Fonnularien.
VIII, 298 +VIII S. Register. Karlsruhe, Macklot. 1810.

Einzelfragen aus dem Landrecht, s. Einleitung S. 11, Roth, Vermischte
Abhandlungen.

Roth, B., Gutachten über die . . . Frage, ob es räthlich seye, das
neue Bad. Land-Recht beizubehalten,, und damit das französische
Processrecht zu verbinden, oder letzteres wegzulassen? 15 S. Karlsruhe
, Chr. Fr. Müller. 1823.

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