Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., F 764,n - 23.1880
Die Bauhütte: Zeitung für Freimaurer
Leipzig, 1880
Seite: 88
(PDF, 136 MB)
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der eifrigen Parteigänger. Was Br Brand zur geschichtlichen
Begründung einer Reform vorgebracht hat, ist
recht ansprechend zusammengestellt, beweist aber nichts
für Annahme einer aristokratischen Gestaltung der Mrei,
noch viel weniger für eine Nothwendigkeit derselben.
Die erste „Grosse Landesloge für Deutschland" täuschte
zwar s. Z. die englische Grossloge mit ihrem angemassten
Titel und zog ausser manchen zweideutigen Logenexistenzen
auch sehr achtbare Bauhütten zu sich hinüber;
aber ihre innere Gestaltung und die Bevormundung der
Johannislogen müssen den denkenden Mr abschrecken,
ähnliche aristokratische Einrichtungen zu begünstigen,
wenn auch der Titel, unter welchem es geschieht, noch
so verlockend ist.

Die Grossloge „zur Eintracht"» die über den Fünfer-
Entwurf in einige Zwietracht gerathen schien, hat sich
die undankbare Mühe gemacht, den Entwurf in ihren
Logen nochmals eingehend zu berathen und zu amen-
diren. Das Resultat dieser Prüfung ist dann zusammengestellt
worden und kommt zur Berathung der Grossloge
. Für ein „Meisterwerk" sind der Abänderungen,
sollte man meinen, eigentlich doch viele; indess es ist
der Versuch zu machen, einigende Grundlagen zu gewinnen
für Annahme des Entwurfs im Eintrachtsbunde.

Br Bratucheck in Giessen hat ein ausführliches
Referat üher den Entwurf geliefert, und darin mit grosser
Sorgsamkeit alles vorgebracht, was sich dafür sagen
lässt. Der Correferent, Br Hügel in Darmstadt, hat
nicht die Ueberzeugung, dass der Entwurf eine so allgemeine
Annahme finde, um seinetwillen die bestehende
Grosslogenverbindung in Frage stellen zu lassen. Er
erklärt die Gründung eines neuen Bundes, heisseer nun
„deutsche Nationalloge" oder ähnlich, ohne eine vorherige
Einigung über die Hamburger Grundsätze
und Aufgabe der Selbstständigkeit der bestehenden
deutschen Grosslogen für unmöglich, und beantragt
demgemäss:

Es möge die Grossloge beim nächsten Grosslogentage
beantragen:

1) dass die bisherige Verwaltungseinrichtnng des
Grosslogenbundes beizubehalten, die Dauer
der Geschäftsführung dagegen auf drei Jahre
auszudehnen;

2) das Statut des Grosslogenbundes durch eine
Commission einer Revision zu unterwerfen sei.

Mit Annahme dieses Antrags würde der von Wenigen
in die Brüderschaft geworfene Zankapfel wieder beseitigt
sein; die Idee der Gründung einer einigenden
deutschen mrischen Oberbehörde aber wird fortleben,
bis die alles ausgleichende Bruderliebe eine Einigung
auf Grund und im Geiste der alten Gesetze der
Freimaurerbrüderschaft und diese zur Grundlage
habend möglich macht." —

Briefwechsel.

Br H. v. B. in L.: Besten Dank und brdl. Gegengruss!

Br v. V. in Schw.: Ihren Brief habe sofort besorgt; wundere mich
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