Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., F 764,n - 23.1880
Die Bauhütte: Zeitung für Freimaurer
Leipzig, 1880
Seite: 145
(PDF, 136 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/bauhuette1880/0152
Xh 19.

Die

HUT

Begründet und herausgegeben
von

Be J. G. FINDEL.

XXIII. Jahrgang.

Organ für die Gesammt-Interessen der Freimaurerei.

gicfct, giefee, geben.

Leipzig, den 8. Mai, 1880.

Von der „Bauhütte" erscheint wöchentlich eine Nummer (1 Bogen). Preis des Jahrgangs 10 Mark.
Die „Bauhütte" kann durch alle Buchhandlungen bezogen werden.

Inhalt: Die Frmrei in Deutschland. Vom Herausgeber d. Bl. — Freimaurerische Freizügigkeit Von Br Kolbe in Stade. — Der deutsche Grosslogentag zu Berlin.

Pfingsten 1880. Ein Beitrag zur Statistik. Von Br Reinhold Taute in Ulm. — Feuilleton: Amsterdam. — Frankreich. — Terre Haute, Ind. — Zur
Kiistriner Angelegenheit. — lieber den Antrag der Grossen Landes Loge Ton Deutschland in Berlin. — Eine Cedern-Studie. Von Bruder E. v. Böltz in
Stuttgart. —^Briefwechsel. — Anzeigen.

Die Frmrei in Deutschland.
Vom Herausgeber d. Bl.

Das dritte Kreisschreiben des Geschäftsführenden
Vorstandes des deutschen Grosslogenbundes (vom April
d. J.) gestattet einen Einblick in die neuere Entwicklungsgeschichte
des deutschen Mrthums und eröffnet bereits
die Perspective auf die wichtigste Entscheidung des
nächsten Grosslogentages, nämlich über die Schaffung
einer deutschen National-Grossloge oder die Vereinigte
Grossloge von Deutschland.

Wir fassen hier den wesentlichen Inhalt dieses interessanten
Kreisschreibens zusammen. Es bestätigt
zunächst die Thatsache fortschreitender Einigung. Dies
ist der Fall betreffs der ideellen Grundlage; denn
die am 7. Juni 1870 aufgestellten „Allgemeinen Mr-
Grundsätze", deren allgemeine Annahme eine principielle
Einigung bedeuten würde, sind nunmehr von allen
deutschen Grosslogen pure angenommen, mit Ausnahme
der Gr.L. zu den 3 Weltkugeln, welche noch das Be-
kenntniss der christlichen Religion von den S. verlangt
(al. 2, § 3) und der Grossen L.L. v. D., welche
sich absolut ablehnend verhält und damit beweist, dass
sie auf einem der Gesammtmrei fremden Boden steht
und dem deutschen Grosslogenbund nur äusserlich angehört
. Ferner sind die Beschlüsse des Grosslogentages
von 73 und 74 betr. der Logen Farbiger, des Gottes-
Glaubens und des Arbeitsfelds der Frmrei einstimmig
angenommen, wie denn auch bezüglich anderer, in den
letzten Jahren behandelter (Sprengelrecht, Gründung
neuer Logen, Aufnahmen und Affiliationen) nahezu Ueber-

einstimmung erzielt und betr. eines einheitlichen statistischen
Schemas näher gerückt ist.

Mit Rücksicht auf die herrschende Einigkeit in Bezug
auf die einschlagenden Punkte ist der in dem Kreis-
Schreiben abgedruckte Protest der Grossloge von
bonnecticut betr. der Anerkennung der Logen Farbiger
tmd betr. des Sprengelrechts völlig bedeutungslos für
Hie deutsche Mrwelt, Der anerkannte Grossorient von
Jlexiko hofft, und gewiss mit Recht, dass das einigende
&and, das ihn nunmehr mit den deutschen Grosslogen
terbindet, „fruchtbar an wohlthätigen Resultaten für
die heilige Sache der Humanität" sein werde.

Die Rückwirkung freisinniger Anschauungen von
änderen Grosslogen auf die deutsche Mrei unterliegt
keinem Zweifel, und dürfte dieselbe als um so werth-
foller sich erweisen, als rückläufige und rückbildende
Tendenzen sich bei uns immer kühner in den Vordergrund
drängen, um den Bund freier, sich selbst beherrschender
Männer in die „stramme Disciplin" verrotteten
Ordenswesens und äusseren Autoritätscultus
zurück zu zwängen. „Ein Kampf" — sagt das mexikanische
Rundschieiben — „von der Dauer eines halben
Jahrhunderts war erforderlich, damit in den politischen
Institutionen Mexikos solche Grundsätze in Kraft treten,
welche geeignet sind, das Gewissen und den Verstand
der Menschen zu emancipiren, Grundsätze, weiche
in den MaurerwerkstättenMexikos aufgestellt
wurden, um später in der Profanwelt verkündet und
z^r Ausführung gebracht zu werden. Um diese Eroberungen
zu sichern, begründete der Mexikanische National-
Ritus Volksschulen mit unentgeltlichem Unterricht,
Waisenhäuser, öffentliche Bibliotheken und Volkswerk-


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