Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., F 764,n - 23.1880
Die Bauhütte: Zeitung für Freimaurer
Leipzig, 1880
Seite: 289
(PDF, 136 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/bauhuette1880/0296
37.

XXIII. Jahrgang.

Die

Begründet und herausgegeben
von

Bk j. Gr. FINDEL.

Organ für die Gesammt-Interessen der Freimaurerei.

Leipzig, den 11. September, 1880.

Von der „Bauhütte" erscheint wöchentlich eine Nummer (1 Bogen). Preis des Jahrgangs 10 Mark.
Die „Bauhütte" kann durch alle Buchhandlungen bezogen werden.

Inhalt: Die rechtliche Stellung des Freimaurerbundes dem Staate gegenüber. Logenvortrag von Br B. Speck in Neustädtel. — Ist eine mr Centralisation für
bessere Erreichung der Bundeszwecke nöthig? (Aus den Protokollen der Gr.-Loge von Dannstadt.) — Feuilleton: England. — Leipzig. — Leipzig.—
Ostindien. — Gebet eines Frmrs von Br Carl Esselborn in Stuttgart. — Zur Beachtung. — Briefwechsel. — Berichtigung. — Centralhilfskasse. — Anzeigen.

Die rechtliche Stellung des Freimaurerhundes dem

Staate gegenüber.

Logenvortrag

von

Br Bernhard Speck in Neustädtel;

Mitglied der Loge Archimedes zum sächsischen Bunde

in Schneeberg.

Sehr Ehrwürdige, Ehrwürdige, lieben Brr! Schon
mehrfach ist in neuerer Zeit die Geschichte der Frei-
Mrei in diesen Bäumen ausführlich behandelt und in
Vorträgen dargelegt worden, welche unser Aller Interesse
im höchsten Grade in Anspruch nahmen. Es gaben
uns diese Vorträge eine erschöpfende Kenntniss und
ein klares und deutliches Bild davon, wie seit dem
Bestehen des Bundes der Bau an dem grossen Tempel,
dessen Vollendung wir alle anstreben, von treuen und
thätigen Mrn gewaltig gefördert, wie aber auch bisweilen
die Schönheit und Festigkeit des Baues beeinträchtigt
wurde durch Irrthümer, welche sich geltend machten,
durch ein Abweichen von dem Satze, dass Weisheit»
Stärke und Schönheit es sein muss, was schafft und
geschaffen wird, und durch den Versuch, dem Baue
Formen zu geben, die dem reinen Zwecke und ursprünglichen
Plane desselben nicht entsprachen und hierdurch
dessen Reinheit und Schönheit beeinträchtigten; wie
aber auch immer wieder eine Bückkehr auf den rechten
Weg erfolgte, und wir wohl annehmen, ja überzeugt
sein können, dass die Art, rein wie die K. Kunst
betrieben, die richtige sei und der Bau des grossen
Tempels von uns in rechter Weise gefördert werde,
wenn wir uns auch nicht verhehlen können, dass der

Eifer, mit welchem wir der Mrarbeit obliegen, noch
nicht der ist, welcher im Interesse der grossen Sache
wünschenswerth wäre. —

Wenn ich nun, liebe Brr, trotzdem es wage, heute
wieder das Thema zu einem Vortrag aus der Geschichte
der Frmr zu entnehmen, so mögen Sie hierfür darin
eine Entschuldigung finden, dass ich nicht die Geschichte
der Frmr im Allgemeinen, sondern speciell die Rechtsgeschichte
derselben zu behandeln beabsichtige und
zwar auch nur den Theil derselben, welcher die rechtliche
Stellung des Freimrbundes dem Staate
gegenüber umfasst. —

Also nicht die Stellung der Frmrei zur Staatsidee
(und zur Religion) ist es, die ich behandeln werde,
sondern nur die Stellung, das äussere rechtliche Ver-
hältniss des Bundes der Frmr zum Staate soll in Be-
fracht gezogen werden.

Da demnach mein Vortrag kein allgemein geschichtlicher
sein soll und derselbe auch nicht sowohl mit der
Frmrei selbst als mit dem Bunde der Frmr und seiner
rechtlichen Stellung zum Staate sich beschäftigen wird,
so habe ich hier auch nicht zu untersuchen, wie weit
zurück sich die Spuren der Frmrei verfolgen lassen,
sondern habe vielmehr mit Gründung des jetzt bestehenden
Frmrbundes zu beginnen, zu diesem Zwecke
aber zunächst kurz zu erörtern, wenn diese Begründung
erfolgte. —

Kann nämlich auch nicht bezweifelt werden, dass
schon im Alterthume einzelne Verbrüderungen sich
gebildet haben, welche der Freimrei ähnelten, indem
sie ähnliche Ziele mit ähnlichen Mitteln verfolgten; es
sind da namentlich der Pythagoräerbund, die Therapeuten-


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