Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., DA 22/5102
Beck, Karl Josef; Schmiederer, Ignaz [Gefeierte Pers.]
Rede bei der academischen Feier des fünfzigjährigen Amts-Jubiläums des Herrn Joseph Ignaz Schmiderer
Freiburg im Breisgau, 1829
Seite: 11
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Bibliographische Information
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Freiburg und der Oberrhein

  (z. B.: IV, 145, xii)



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dung unserer Wissenschaft Zuzumessen seyn? Allerdings Venimg der
Zufall etwas, um den Ruf des Arztes zu heben oder zu schwächen,
und eben m influirt oft auf* die Beurtheikmg einfes vorkommende*
Krankheitsfalles ein Lehrsystem, das der Arzt zu dem »einigen g#*
mach% und das möglicherweise ihn hindert, unbefangen den voriie*
geaden Fall zu beurtheilen» Doch gediegene Aerzte lassen sieh von
dem Pfade ruhiger vorurteilsfreier Beobachtung sjelten abziehen*
Unserer Wissenschaft darf aber kein Vorwurf werden* sie ist fest he*
gründet; es ist die Stimme der Natur, welche die Gesetze ausgesprochen
, nach derselben Ordnung verlaufen <lie Ei^chemungen, wie
Hbppokbatbs beobachtete. Die durch Beobachtung und Versuche ge*
wonnenen 1hatsaehen leiten jeden Arzt von. gediegener Bildung- Nu*
den, whltik^t etwa nur die Oberfläche unserer Wissenschaft berührte,
die Tiefe derselben, die Thats&chen und die darnach abgeleiteten Gm
setze nicht kennt, vermag eiu Xruftgebilde zu täuschen., Die Regeln*
nach welchen die Heilung vollführt werden, soll, sind durch die Erfahrung
festgestellt. Allein die Anwendung dieser Regeln in einem
coiicreten Falle ist der Stein des Anstofees, und hierin möchte wohl
ein vorzüglicher Grund liegen der Verschiedenheit des Erfolges. Ein$
oft äufserst schwierige Schlufsfassung läfst uns den Zustand, dessen
Beseitigung verlangt wird, ^rjtotneu; und nun erst, nachdem dieser
erkannt ist^ können wir nach Am Forderungen des individuellen Fair
les die Mittel in Anwendung -setzen. Eine scharfe und geübte XJjh
theilskraft wird also hier erfordert, um im concreten Falle die g#*
hörigen Hülfsmttel anzuwenden; mit der Schärfe der Urteilskraft
verhält es sich, wie bekamt, verschieden, und darin möchte die Ver-
s^bieclenheit der Ansichten bei Beurtheilung der KrankheitsfÖle ihre
Begrindung finden. Es verhält sich hier mit den Äerzten wie mit
den Rechtsgelehrteiii» welche oft im Zweifel sind, welcher Satz der
Gesetze in dem vorliegenden Falle in Anwendung kommen mufe. ^
^...-^loch mehr üh^ Jlommt hi&r das i€%eÄthümliche und angeborne


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