Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., T 1540
IN diesem biechlin seind dise Rechenung gesetzt/ vnd vahet die erst von eim halben gülden gelts an/ Vnd weret biß vff hundert gulden/ was das wochen vnd tags bringet nach martzal
Straßburg, 1518 [VD16 D 1459]
Blatt: 10a
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Alte Drucke und Autorensammlungen

  (z. B.: IVa, 130a, IVb, 130b; Achtung: bei Originalseitenzählung "IIII" muss hier "IV" eingegeben werden)



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