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DIE GILDEN IM MITTELALTER.

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Straßburg, Speier, Worms, Mainz etc., Korporationen, die in
den genannten Städten die Münzgerechtsame ausübten und allein
das Privileg hatten, mit edlen Metallen zu handeln. Ähnlichen
Charakter haben sodann die gewerblichen Verbände, in Süddeutschland
und der Schweiz Zünfte genannt, sonst auch Innungen
(= Einung), Bruderschaft, Zeche, Gaffel etc., die in
Deutschland, Frankreich und England im wirtschaftlichen Leben
von großer Bedeutung gewesen sind. Welches auch ihr Ursprung
sein mag, immer sind sie freie Einungen, gestiftet
zum Schutz der Genossen gegen außen, zur Regelung der das
Handwerk berührenden Fragen und zuletzt zur Befriedigung religiöser
und geselliger Bedürfnisse. Trotz aller Verbote, Beschränkungen
und gewaltsamer Eingriffe seitens der Obrigkeiten
hielten sich diefce Verbrüderungen bis in unser Jahrhundert hinein
und bildeten Gebräuche aus, die ja die größten Variationen zeigen,
die aber doch alle auf einen Ton gestimmt sind. Sie verbanden
ihre Mitglieder für alle menschlichen Gemeinschaftszwecke, für
sie war die Zunft ein Gemeinwesen im Kleinen, und Ehre, Macht
und Ansehen der Genossenschaft wurden ebensosehr mächtige
Triebfedern für den Einzelnen, wie es für die Bürger Ehre,
Macht und Ansehen seiner Stadt waren. Das gesellige Moment
hatte bei ihnen, wie bei den alten Gilden eine große Bedeutung.
Die Bußen mußten oft in Wein oder Bier entrichtet werden;
wer aufgenommen wurde, mußte ein Mahl für die Genossen
stiften^ Die Tafelordnung, der gesellige Anstand, und die gute
Sitte bei den festlichen Anlässen der Genossen und ihrer Frauen
waren Gegenstände der Zunftverordnungen. Es bildeten sich
eine Reihe von Sittengebräuchen aus, die sowohl das tägliche
Leben auf den Zunftstuben und Herbergen als die einzelnen
feierlichen Akte vor der Genossenschaft mit sinnig poetischen
Firmen umkleideten und die erst später zu formellen Ceremonien
erstarrten. Die Zunft war aber auch eine sittliche Verbindung,

1 Das war noch im 18. Jahrhundert Logensitte s. Fr. A. Eckstein,
Maurerische Vorträge über Leasing und seine Schriften. Leipzig 1885, p. 57.


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