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DIE GILDEN IM MITTELALTER

IT

um jedes Fest standen sie in überreicher Fülle. Viele Trümmer
solcher Sitte haben sich bis auf unsere Zeit erhalten. Lächelnd
bewahren wir einige, die meisten sind uns unnütz, sinnlos, abergläubisch
geworden."1

Die Sitzungen der Gesellschaften fanden, wenn irgend möglich
, in altgewohnten Bäumen statt, in Barchen und Kapellen,
in Zunfthäusern oder Vereinslokalen. Sie wurden stets durch
einen gottesdienstlichen Akt eröffnet, dann folgte ein Mahl und
darnach die Verhandlungen. Da man früher zwischen 10 und

11 Uhr zu Mittag aß, so konnten die Verhandlungen erst um

12 Uhr begonnen werden, daher lautet die Antwort auf die
Frage: „Welche Zeit ist es?" — Nach Zwölf oder Hoch Mittag."
Die Aufnahme in die Gesellschaft erfolgte erst nach einer
Prüfung der moralischen Integrität des Kandidaten. Ehelich
freie Geburt war eine absolute Vorbedingung. Die Vorsteher
hießen in England und Skandinavien Alderman, Olderman, in
Frankreich Prevost, in Deutschland Meister; die andern Beamten
meist Schaffner. Auch hießen die Beamten zuweilen Stuhlbrüder,
weil sie auf Stühlen saßen und nicht wie die andern Genossen
auf Bänken. Eine Gliederung der Genossen in Meister, Gesellen
oder Knappen, Lehrlinge oder Jungen war oft üblich. Von den
Gebräuchen bei den Festen habe ich schon gesprochen. Ich
erwähne nur noch die Sitte, während der Tischrede die Servietten
über die linke Schulter zu schlagen, ein Gebrauch, der
in England für das 17. Jahrhundert urkundlich bezeugt ist.2
Die Tafel wurde in Hufeisenform gestellt. An der Quertafel
saßen die Ehrengäste, in der Mitte der Meister, an den untern
Enden jeder Längstafel die Schaffner. Die Fußböden waren mit
Binsen bestreut und der Festsaal mit Blumen geschmückt. Als
Symbol der J^emchwiegenheit hing eine jtose über der Tafel.
DaB™~eT an Gesang nicht fehlte, ist selbstverständlich. Die
Brüder trugen zuweilen besondere Kleidungsstücke oder Abzeichen.

1 G. Frey tag. Aus dem Mittelalter p. 38 f.

2 S. die Sloane-Handscbrift Nr. 3329 im British Museum abgedruckt
bei Schwalbach. L c. 1 p. 2.

H. Boos, Handbuch der Freimaurerei. 2


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