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DIE BAUKORPORATIONEN IM MITTELALTER.

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wie irgend ein anderes; auch die Baukunst selbst wurde als
reines Handwerk betrieben und die Bauhandwerker waren Mitglieder
einer Zunft, genau so wie ein Hans Holbein in Basel zur
Zunft zum Himmel angehörte, wo die Flachmaler seine Kollegen
waren. Das Genie war damals gerade so selten wie heute; die
Mittelmäßigkeit überwiegt und diese hält an einem Vorbilde und
an der Routine fest. Was einer vorgemacht hatte, wurde von
andern nachgeahmt, wenn auch den Umständen, dem Baugrund,
den Geldmitteln, den Bedürfnissen gemäß modifiziert. So entstanden
tausenderlei Variationen, die auf den Unkundigen den
Eindruck hervorbringen, als wäre der Erfindungsgeist jener Zeiten
unerschöpflich gewesen.

Die Loslösung des Bauhandwerkes von der Kirche geschah
in jener Epoche, als der Bürgerstand sich überhaupt zu bilden
anfing. Im 11. Jahrhundert emanzipierte er sich von der kirchlichen
Bevormundung. Es entwickelte sich Handel und Gewerbe;
das Landvolk strömte nun massenhaft in die Städte, welche die
Möglichkeit selbständigen Erwerbs gewährten.

Die Handwerkerzünfte, in die auch die Bauhandwerker,
Maurer, Steinmetzen, Zimmerleute etc. eingeschlossen waren,
organisierten sich zu gewerblichen, politischen und militärischen
Korporationen, und in einzelnen Städten gelang es ihnen schon
im 13. Jahrhundert Anteil am Stadtregiment zu gewinnen. Ihr
Ansehen und ihre Macht hob sich im Laufe der folgenden Jahrhunderte
. Freilich darf man sich unter den Zünften des 13. bis
15. Jahrhunderts nicht jenes spießbürgerliche Wesen vorstellen,
das nur die philisterhafteste Kirchturmspolitik repräsentiert;
auch sie waren einmal jung, lebensfrisch und weitherzig und
ließen einem Jedem Spielraum sich zu entfalten. Erst zu Ende
des 15. Jahrhunderts beginnt die engherzige Absperrung der
Zünfte, die Verknöcherung und der Verfall. Diese Entwicklung
haben auch die Bauhandwerker mitgemacht. Diese, die Steinmetzen
eingeschlossen, genossen keinerlei Vorzüge vor andern
Zünften. Man preist an ihnen als besonderes Recht die Freizügigkeit
gegenüber der lokalen Gebundenheit der zünftigen


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