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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/boos1906/0054
DRITTES KAPITEL.

Die geheimen Gesellschaften im 17« Jahrhundert.

Wer die Entstehung der Freimaurerei in die Zeiten des
Altertums oder des Mittelalters zurückverlegt, bedenkt nicht,
daß damals eine Gesellschaft freier Männer, die sich zu dem
Prinzipe der Bruderliebe, der Toleranz und der Humanität bekannten
, unmöglich gewesen wäre. Im Altertum gab es ja wohl
eine Masse privater und öffentlicher Gesellschaften, aber sie
alle hatten engbegrenzte Zwecke und unterlagen der scharfen
Aufsicht des Römischen Staates.1 Im Mittelalter war die Gebundenheit
des Individuums viel zu groß und die Macht der
Kirche viel zu stark, als daß sich solche freiheitlichen Bewegungen
hätten äußern dürfen. Es bedurfte langer geistiger Arbeit
, bis der Mensch zur Entdeckung der Natur und seines Selbst
kam. Erst als nationale Staaten entstanden, als von allen Seiten
den feudalen Institutionen der Krieg erklärt wurde, bildete sich
das freie, selbständige Individuum aus.2 Das neue Geschlecht
warf die Fesseln des mittelalterlichen Denkens von sich, bäumte
sich gewaltig auf gegen das Joch der Kirche und entfaltete das
stolze Banner der Denkfreiheit. Nicht die Reformation hat

1 Uber die Korporationen im Römischen Kaiserreich s. die feinen Bemerkungen
von Ed. Hatch, Die Gesellschaftsverfassimg der christlichen
Kirchen im Altertum. Gießen 1883 p, 17 ff. Liebenam, Zur Geschichte
und Organisation des römischen Vereinswesens. 1890.

2 S. J. Burckhardt, Kultur der Renaissance. H. Taine, Hist. de la Lit.
terature anglaise L


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