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FÜNFTES KAPITEL.

Erst seitdem die Gewerbe zu selbständiger Entwickelung
gelangt waren, entstand ein eigener industrieller Arbeiterstand.
Über die Geschichte der Lohnarbeiter in England sind wir gut
unterrichtet,1 da hier die Gesetzgebung viel prompter arbeitete
als auf dem Kontinent. Auch besaß die Staatsgewalt in England
eine ungleich straffere und energischere Autorität als anderswo.
Deshalb konnten die Englischen Städte nicht im entferntesten
die Freiheiten gewinnen, die sie in Deutschland genossen, und
ebenso wenig konnte sich das Vereinswesen so selbständig entwickeln
, da dasselbe von der Regierung scharf überwacht wurde.
Diese Überwachung und Bevormundung erstreckte sich namentlich
auf die Lohnfrage, die Disziplin und das Vereinsrecht. Der
Arbeiter war ursprünglich persönlich unfrei (hörig) und mangelte
der Freizügigkeit, die er erst gegen Ende des 14. Jahrhunderts
erlangte. In England haben die besitzenden Klassen von jeher
die Regierungsgewalt in Händen gehabt und ihre Macht dazu
benützt, um die unteren Klassen möglichst auszubeuten und im
Zaume zu halten. Daher war das Associationsprinzip das einzige
Mittel, sich gegen die Machthaber zu wehren und die Lage zu
verbessern.

Der Handwerker war im Mittelalter ursprünglich Stück- oder
Kundenarbeiter,2 d. h. der Kunde lieferte ihm das erforderliche
Material zur Verarbeitung und zahlte dann für das fertige
Produkt den Lohn oder der Kunde nahm den Handwerker ins
Haus (Störarbeit). Also seine Geschicklichkeit war sein einziges
Kapital. Auch wenn er einen Gehilfen (Gesellen) bedurfte, so
bezahlte nicht der Meister, sondern der Kunde diesem Gesellen
den Lohn. Nachdem der Handwerksmeister zu einigem Wohlstand
gelangt war, konnte er sich selbständiger machen und für
den Markt auf Vorrat arbeiten. Damit änderte sich auch die
Stellung des Gesellen. Denn von dem Momente an, wo der

1 L. Brentano, Die Arbeitergilden der Gegenwart I. 1871.
3 K. Bücher, Entstehung der Volkswirtschaft. 3. Aufl. Tübingen 1901.
p. 175 ff. Für England Ashley 1. c. II, 101 ff.


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