Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/boos1906/0108
102

FÜNFTES KAPITEL.

bessere Arbeitsbedingungen zu sichern, und in der Tat, wie sich
aus den Akten ergiebt,1 fehlte es ihnen nicht an einzelnen
Erfolgen, aber schließlich unterlagen doch die Gesellen.

Die Zünfte waren in älterer Zeit eine ausgeprägt demokratische
Institution, je größer aber die Unterschiede der Vermögenslage
der einzelnen Zünfte wurden, um so mehr entwickelten
sich gegen Ende des 14. Jahrhunderts oligarchische
Tendenzen, indem die größeren Zünfte einen Vorrang vor den
unbedeutenderen .gewannen, und in diesen Herrenzünften sich
ein kleinerer Kreis von bevorrechteten Mitgliedern von der
Masse der Zunftbrüder absonderte und die Leitung der Zunftangelegenheiten
den Händen der Gesamtheit der Meister entwand
.* Von dem Momente an, wo die Zünfte die Herrschaft
des Stadtregiments in die Hände bekamen, da traten die Vertreter
der alten grundbesitzenden Familien in den Städten
sowie die außerhalb der Zünfte stehenden Kaufleute einer Zunft
bei und zwar natürlich mit Vorliebe den vornehmeren Zünften,
und diese nicht dem Gewerbestand angehörigen Zunftmitglieder
errangen bald eine einflußreiche Stellung in der Zunft. Nun
war es im mittelalterlichen England Sitte, daß die Diener und
Gefolgsleute der großen Herren deren Farben trugen. In den
wilden gährenden Zeiten des 14. und 15. Jahrhunderts kam es
oft genug zwischen den bewaffneten Dienstleuten der Parteien
zu heftigen, blutigen Kämpfen.8 Auch die Mitglieder der Zünfte
trugen verschiedene Trachten. Chaucer schildert die „löblichen"
Bürger, Männer, die wohlhabend genug waren, um Älterleute
zu sein, „allesamt gekleidet in die Tracht einer frommen und
großen Bruderschaft."4 Gegen diese Sitte, Trachten zu tragen,
und die damit verbundenen Gefahren suchte das Parlament
schon 1389 das Einschreiten der Regierung nach. In der Tat

1 Ashley 1. c. II, § 35 p. 110 ff.
* Ashley 1. c. II, 128 ff.

3 S. Shakespeares Heinrich VI., I. Teil.

4 Prolog zu den Canterbury Tales 363 ff.


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/boos1906/0108