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DIE BAUHÜTTEN UND WERKMAURERLOGEN IN ENGLAND. 103
erließ die Regierung eine Verfügung, daß niemand außer der
persönlichen Dienerschaft eines Lords die von diesem bestimmte
Tracht anlegen sollte. „Die Gilden und Bruderschaften und
ebenso alle Gewerbe, die in guter Absicht und zu guten Zwecken
gegründet und eingerichtet sind, sollen von dieser Vorschrift
ausgenommen sein." Seitdem sie das Recht erlangt hatten,
sich zu Bruderschaften oder Körperschaften zusammenzutun,
pflegten sie bei festlichen Aufzügen oder bei Trauerfestlichkeiten
Zunfttrachten anzulegen. Diese Zunfttrachten waren ein
Mittel, das die Zunftmitglieder enger zusammenhielt und ihr
vereintes Vorgehen wirksamer machte. Allein den ärmeren
Zunftgenossen wurde diese Verpflichtung, bei öffentlichen Anlässen
eine Zunfttracht anzulegen, bald zur Last, und sie wußten sich
seit dem Ende des 15. Jahrhunderts dieser Pflicht zu entziehen.
Die Folge war, daß die Zunfttracht (Livery) als das Abzeichen
eines höheren Grades galt, das den wohlhabenderen Zunftmitgliedern
seitens des Court of Assistance zugesprochen wurde,
als eine besondere Ehre, allerdings gegen Bezahlung hoher
Gebühren. Die weitere Folge war davon, daß die „Liverymen",
d. h. die, welche die Tracht zu tragen das Recht hatten, ein
ausschließliches Stimmrecht erhielten, sowohl bei der Wahl der
städtischen Ratsherren als auch bei der der Parlamentsmitglieder
. Es gelang ihnen aber nicht, die Leitung der Zunft in
den Händen zu behalten, diese ging vielmehr auf eine noch
auserlesenere Gruppe von Zunftmitgliedern über, den Beisitzer-
Ausschuß (Court of Assistants), also eine ähnliche Entwicklung
zur Oligarchie wie z. B. in Basel. Und wie hier vier der vornehmsten
Zünfte als Herrenzünfte eine bevorzugte Stellung einnahmen
, so schieden in London aus den ca. fünfzig Zünften
zwölf als bevorrechtigte aus, die allein das Recht hatten, den
Bürgermeister aus ihrer Mitte zu wählen.
Denselben Arbeitsbedingungen und Verordnungen wie die
übrigen Zünfte unterlagen auch die Bauarbeiter und unter diesen
wieder die Steinmetzen. Irgend eine Beziehung der Englischen
Steinmetzen zu den Deutschen ist historisch nicht nachgewiesen,
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